Beschlussvorschlag:
Der Rat wolle beschließen:
Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Finanzvereinbarung zwischen dem Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen wird zugestimmt.
Begründung:
Aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) hat der Landkreis Göttingen die Finanzvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Göttingen zum 31.12.2006 gekündigt. Daher ist die Finanzvereinbarung mit dem Landkreis Göttingen neu zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die neue Finanzvereinbarung wird der Rückfluss der Kreisumlage für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zunächst zum 31.12.2011 festgelegt. Für den vertragslosen Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 wird der Rückfluss der Kreisumlage nach der bisherigen Vereinbarung vom 20.12.2004 zuzüglich einer Einmalzahlung des Landkreises in Höhe von 100.000 € abgerechnet.
Anlagen:
- Finanzvereinbarung zwischen dem Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen (Anlage 1) - Entwicklung und Berechnung Rückfluss Kreisumlage (Anlage 2) - Auszüge aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (Anlage 3) - Göttingen-Gesetz (Anlage 4)
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