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Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr nimmt von dem nachstehend
dargestellten Sachstand Kenntnis. Begründung: Der
Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am „Die
Verwaltung wird beauftragt in Kooperation mit den Freiwilligen Feuerwehren der
Stadt Göttingen dem Rat Kennzahlen vorzulegen. Aus ihnen soll erkennbar sein,
wie die personelle Entwicklung bei den Freiwilligen Feuerwehren insbesondere
hinsichtlich der Nachwuchsarbeit ist. Sollte daraus erkennbar sein, bzw.
ausdrücklicher Wunsch der Freiwilligen Feuerwehren sein, dass Konzepte zur
besonderen Förderung des Feuerwehrnachwuchses erforderlich sind, so wird die
Verwaltung beauftragt, diese mit den Freiwilligen Feuerwehren zu entwickeln.“ In zahlreichen Gesprächen zwischen den für Brandschutz und
Hilfeleistungen zuständigen Organisationseinheiten der Verwaltung einerseits
und dem Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Göttingen sowie den einzelnen
Ortsfeuerwehren andererseits wurde die im Rat der Stadt behandelte Thematik
weiter vertieft. Dabei wurden die folgenden auf den letzten verfügbaren Stand
datierten Kennzahlen/Daten zugrunde gelegt: Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Göttingen (13
Ortsfeuerwehren): insgesamt 449 Mitglieder (Stand Jugendfeuerwehr:
139 Mitglieder (Stand (Nähere
Details sind aus der Anlage Kennzahlen ersichtlich.) Folgende Feststellungen wurden getroffen: Die Grundlage für eine funktionierende Freiwillige Feuerwehr
ist die Jugendarbeit, da aktive Feuerwehrleute hauptsächlich aus der
Jugendfeuerwehr gewonnen werden. Die Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehren der
Stadt Göttingen sind in den letzten Jahren stets rückläufig. Eine Förderung
der Jugendarbeit ist daher unabdingbar. Zur Zeit ist für Kinder der Eintritt in die Jugendfeuerwehr
erst ab einem Alter von zehn Jahren möglich. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch
schon oft andere Interessen (Sportvereine, usw.) geweckt, so dass die
Mitgliedschaft in einer Feuerwehr nebensächlich werden kann. Kinderfeuerwehren
stellen eine sinnvolle Ergänzung zur Jugendfeuerwehr dar und sprechen Sechs-
bis Zehnjährige an. Das Interesse von Kindern ab dem sechsten Lebensjahr kann
für die Aktivität in einer Feuerwehr frühzeitig gefördert werden. Eine
sinnvolle Nachwuchsgewinnung kann somit ansetzen. Da diese Einrichtung in der
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Göttingen bisher nicht vorgesehen ist, muss
dies im Rahmen der Novellierung erfolgen. Darüber hinaus muss vor allem die Arbeit der
Jugendfeuerwehrwarte unterstützt werden. Diese stammen aus der Einsatzabteilung
der Freiwilligen Feuerwehren. Neben ihrem Einsatzdienst und ihren
Verpflichtungen innerhalb ihrer Freiwilligen Feuerwehr stellen sie ihre Zeit
der Jugendarbeit zur Verfügung. Diese ist neben der Erziehung und schulischen
Bildung sowie der beruflichen Ausbildung eine wichtige, Sozialkompetenz
fördernde Bildungsarbeit in der Freizeit für die Jugendlichen. Hier muss eine
Anerkennung erfolgen. Entscheidend ist jedoch, die Arbeit der Jugend- als auch der
Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren zu honorieren und entsprechend
zu motivieren. Ihre Ausstattung und Ausbildung muss deshalb auf einem stets
neuen Stand der Technik sein. Je engagierter die Jugendfeuerwehrwarte und je
interessanter die Jugendarbeit sind, desto größer ist auch der Anreiz bei der
Jugendfeuerwehr mitzumachen und später in die Einsatzabteilungen der
Freiwilligen Feuerwehren zu wechseln. Bei Neueintritten und Übertritten aus der Jugendfeuerwehr
bekommen die aktiven Mitglieder als Erstausrüstung oftmals abgelegte und
gebrauchte Einsatz- und Dienstkleidung, soweit diese vorhanden ist. Hier ist es
notwendig, fehlende Einsatzbekleidung zu beschaffen. Die Grundlage für eine funktionierende Freiwillige Feuerwehr
ist neben dem Personal die Aus- und Fortbildung. Die Kosten für Lehrgänge, die
nicht durch Personal der Berufsfeuerwehr Göttingen geleistet werden können,
sind erheblich gestiegen. Eine Teilnahme an solchen Ausbildungen ist jedoch
notwendig. Analog ist die Situation bei den regelmäßig wiederkehrenden
ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen für die aktiven Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr Göttingen. Dementsprechend enthält die letzte Fassung des Entwurfs der
neuen Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Göttingen (Stand § 11 Mitglieder der Jugendabteilung (1) Jugendabteilungen sollen in allen Ortsfeuerwehren
eingerichtet werden. (2) Geeignete Kinder und Jugendliche aus der Stadt Göttingen
können nach Vollendung des zehnten Lebensjahres Mitglied in der Jugendabteilung
werden, wenn die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. (3) Darüber hinaus können Mitglieder, die die allgemeine
Jugendarbeit fördern oder betreuende Aufgaben wahrnehmen, über die in § 19 Abs. 2
genannte Altersgrenze tätig werden. (4) Über die Aufnahme eines Mitgliedes in die
Jugendabteilung entscheidet das Ortskommando auf Vorschlag der Jugendabteilung. § 12 Mitglieder der Kinderfeuerwehr (1) Kinderfeuerwehren können in allen Ortsfeuerwehren
eingerichtet werden. (2) Die Kinderfeuerwehr ist eine selbständige Abteilung der
Ortsfeuerwehr. Mitglied können Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren
sein. (3) Die Leitung der Kinderfeuerwehr erfolgt durch ein geeignetes
Feuerwehrmitglied, das nicht gleichzeitig Jugendfeuerwehrwart sein darf. In
den vom Rat der Stadt am „Mittel- und langfristig sind Mängel an den Häusern
der Freiwilligen Feuerwehr nach Maßgabe einer Prioritätenliste der Verwaltung
zu beseitigen. (insbesondere die durch die Feuerwehrunfallkasse festgestellten
Mängel) Die freiwillige Feuerwehr insbesondere die Jugendfeuerwehr
ist zu fördern. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und
Schulen soll angestrebt werden. Unterstützung und Stärkung der freiwilligen Feuerwehren und
Jugendfeuerwehren durch die Gewinnung von neuen Feuerwehrkamerad/innen.“ Die
vorgenannten Zielsetzungen sind daher bei der Bewirtschaftung der Finanzmittel
des Haushaltes 2010 zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind in den Haushalt
2011 darüber hinausgehende Finanzmittel einzustellen. Finanzielle
Auswirkungen: Die
Zielsetzungen werden im Rahmen der bereitgestellten Finanzmittel des Haushalts
2010 verfolgt.
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