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Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag zur Umgestaltung der
Theaterstraße zwischen Jüdenstraße und Burgstraße und der Burgstraße zwischen
Theaterstraße und Wilhelmsplatz (Variante 2) wird zugestimmt. *) *) Der Ausschuss für
Bauen, Planung und Grundstücke hat der Vorlage unter nachfolgender Maßgabe
einstimmig zugestimmt: - der auszubauende
Straßenabschnitt der Burgstraße wird als „Verkehrsberuhigter Bereich“
gestaltet; - die Anzahl der
Kfz-Stellplätze wird reduziert, um entwicklungspotentiale zur Verbesserung der
Aufenthaltsqualität zu erhalten; - die
Fahrradabstellanlagen werden optimiert Begründung: Hinweis: Die in Ausschuss am 10.09.2009
vorgestellte Beschlussvorlage sah die Verlegung der Bushaltestelle aus der
Theaterstraße in die Jüdenstraße vor. Es wird nunmehr vorgeschlagen die
Haltestelle nicht zu verlegen, sondern in der Theaterstraße zu belassen. Der
entsprechend geänderte Abschnitt ist im Text „fett“ kenntlich gemacht. 1. Anlass Die Maßnahme „Zentrales
Innenstadtquartier“ zwischen Weender Straße im Westen, Jacobikirchhof im
Norden, Jüdenstraße und Burgstraße im Osten sowie Barfüßerstraße und Kornmarkt
im Süden mit einer Größe von 6 ha wurde auf der Grundlage des eingereichten
städtischen Entwicklungs-/ Wachstumskonzepts grundsätzlich für eine Förderung
im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
berücksichtigt. Als weitere Maßnahmen innerhalb des „Zentralen
Innenstadtquartiers“ sollen die Theaterstraße Ost zwischen Jüdenstraße
und Burgstraße und die Burgstraße zwischen Theaterstraße und Wilhelmsplatz in
2010 umgestaltet werden. Ursprünglich war auch die Burgstraße zwischen
Ritterplan und Theaterstraße für die Umgestaltung im gleichen Jahr vorgesehen. Hierzu wurde ein Antrag auf Erweiterung des
Bewilligungsgebietes an die Regierungsvertretung gestellt. Mittlerweile ist
klar, dass das Ministerium dem Antrag nicht zustimmen wird, so dass der
nördliche Teil der Burgstraße nicht im Rahmen des ISEK-Programms umgestaltet
werden kann. Die Umgestaltung der Theaterstraße Ost zur
Fußgängerzone liegt mittlerweile mehr als 30 Jahre zurück. Die Materialwahl
sowie die gewählte Formensprache sind nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus ist
die Unterhaltung der Oberfläche wegen baulicher Mängel (Wasserführung,
Pfützenbildung bei Regen, fehlende Tragfähigkeit des Untergrundes) sehr
aufwändig. In diesem Zusammenhang sollen auch dringende Kanalsanierungsarbeiten
(Schmutzwasser und Oberflächenwasser) am Hauptkanal und an den
Anschlussleitungen zu den Gebäuden durchgeführt werden. Die Burgstraße ist in dem betreffenden Abschnitt
Bestandteil des innerstädtischen Erschließungsringes mit öffentlichen
Stellplätzen . In beiden Straßen wirkt die vorhandene Beleuchtung
negativ; sie wird hinsichtlich Optik, Lichtfarbe, Ausleuchtung und Energieverbrauch
schon seit längerem kritisiert. Auch Interessen von Senioren oder von Menschen
mit Behinderungen (z.B. Barrierefreiheit, Beleuchtung) kann nur teilweise
gefolgt werden. 2. Umfang der Maßnahme, Gestaltungskonzept Neben der Erneuerung der technischen Infrastruktur
(Kanal, Hausanschlüsse, Eon, Telekom, etc.) soll der Untergrund in den Straßen
wegen der zunehmenden Belastungen u.a. durch den Lieferverkehr grundlegend
ertüchtigt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen eine bessere funktionale
Aufteilung des Straßenraumes und eine auch an behinderten Menschen
ausgerichtete Oberflächengestaltung zu erzielen. Für die Umgestaltung wurden zwei unterschiedliche
Varianten erarbeitet. Variante 1 Die Burgstraße zwischen Theaterstraße und
Wilhelmsplatz ist in der Variante 1 nicht mehr Bestandteil des innerstädtischen
Erschließungsringes, sondern bekommt die straßenrechtliche Ausweisung als
Fußgängerzone. Die vorhandenen 11 öffentlichen Stellplätze entfallen. Der
Individualverkehr wird über die Theaterstraße, Obere Karspüle und
Friedrichstraße geführt. Die
Theaterstraße bleibt Fußgängerzone mit Busverkehr. Die Haltestelle bleibt in
der Theaterstraße und wird behindertengerecht ausgebaut. Die im Ausschuss am
10.09.2009 vorgestellte Verlegung der Haltestelle in die Jüdenstraße soll aufgrund
der Ergebnisse einer Probefahrt mit einem Gelenkbus nicht mehr erfolgen. Die
Nachteile, die sich bei einer Verlegung ergeben würden (zusätzliche Haltestelle
in der Jüdenstraße, breites Fahrbahnprofil von 6,0 m auf einer Länge von ca. 70
m – dadurch schmale Gehwegbreite auf der westlichen Seite, der Verlust
von vorhandener Außengastronomie auf der östlichen Seite), sind im Vergleich zu
dem Flächengewinn in der Theaterstraße wesentlich höher. Gestaltung Theaterstraße: Die vorgesehene Aufteilung des Straßenraumes geht auch
hier von einer Dreiteilung der Straße aus; die Mitte der Straße, die eine
Breite von 3,50 m erhalten soll, wird durch einen Plattenstreifen mit
kleinformatigen Platten und beidseitigen Pflasterrinnen betont; die
Seitenbereiche vor den Schaufenstern bekommen einen Plattenstreifen mit
großformatigen Platten. Wegen der Belastungen durch den Busverkehr muss der
mittige Bereich mit einem Betonunterbau ausgeführt werden. Es ist vorgesehen
die Vorfläche der Universität in die Umgestaltung des Straßenraumes mit
einzubeziehen. Burgstraße: Auch hier wird von einer Aufteilung des Straßenraumes
wie in der Theaterstraße ausgegangen. Konsequenzen und Bewertung Aufgrund der straßenrechtlichen Ausweisung der
Burgstraße zwischen Theaterstraße und Wilhelmsplatz als Fußgängerzone enden die
sich östlich anschließenden Straßen Theaterstraße und Friedrichstraße als
Sackgassen. Hierfür bieten sich zwei Lösungsmöglichkeiten an: a) Ausweisung und Umgestaltung der Theaterstraße und
der Friedrichstraße zwischen Burgstraße und Obere Karspüle als Fußgängerzone.
Hierfür wären zusätzliche Mittel erforderlich. Zudem würden die 30 öffentlichen
Stellplätze in der Theaterstraße und der Friedrichstraße entfallen. b) Die Theaterstraße und die Friedrichstraße zwischen
Burgstraße und Obere Karspüle bleiben für den Individualverkehr befahrbar. In
diesem Fall müssten problematische Wendebereiche in den Einmündungen zur
Burgstraße geschaffen werden. Zusätzlich entfallen wegen des
Zweirichtungsverkehrs 15 öffentliche Stellplätze in der Theaterstraße und der
Friedrichstraße. Alternativ könnte statt der Ausweisung der Burgstraße
zwischen Theaterstraße und Wilhelmsplatz als Fußgängerzone auch eine Umgestaltung
im Sinne des Shared Space in Betracht kommen. Das würde bedeuten, dass der
Straßenabschnitt weiterhin vom Individualverkehr befahren werden kann und
hinsichtlich der Gestaltung wie eine Fußgängerzone umgestaltet werden könnte.
Da das Prinzip Shared Space keine verkehrsregelnden Maßnahmen erlaubt, kann das
Parken im Straßenraum nicht gesteuert werden mit der Folge, dass der
Bewegungsraum für andere Verkehrsteilnehmer eingeschränkt würde. In der
Literatur wird deshalb auch von der Anwendung des Shared Space Prinzips in
Straßen mit hohem Parkdruck abgeraten. Variante 2 Die Burgstraße zwischen Theaterstraße und
Wilhelmsplatz bleibt Bestandteil des innerstädtischen Erschließungsringes in
der vorhandenen Fahrtrichtung. Die Theaterstraße bleibt Fußgängerzone; sie soll
jedoch wegen des Busverkehrs im Mittenbereich der Straße einen Belag mit
aufgehelltem .Asphalt bekommen. Die
Haltestelle bleibt in der Theaterstraße und wird behindertengerecht ausgebaut. Gestaltung Theaterstraße: Die vorgesehene Aufteilung des Straßenraumes geht auch
hier von einer Dreiteilung der Straße aus; die Mitte der Straße, die eine
Breite von 3,50 m erhalten soll, bekommt wegen der besseren Haltbarkeit und
Unterhaltung einen aufgehellten Asphaltbelag, der durch beidseitige
Pflasterrinnen betont wird; auf einen Bordstein wurde verzichtet; die
Seitenbereiche vor den Schaufenstern erhalten einen Plattenstreifen mit
großformatigen Platten. Burgstraße: Für die Burgstraße wird der gleiche Ausbaustandart wie
in der Lange-Geismar-Straße Ost vorgeschlagen; d. h. eine Fahrbahnbreite von
3,50 Meter mit hellem Asphaltbelag begrenzt durch Natursteinborde mit einer
Ansichtshöhe von 2 cm und beidseitigen Gehwegen mit Natursteinplatten.
Stellplätze sollen in verringerter Anzahl auf der östlichen Seite im
Gehwegbereich untergebracht werden. In Höhe des gestalteten Vorbereichs der
Universität soll der Asphaltbelag durch Natursteinplatten unterbrochen werden.
Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrssicherheit bekommen die
Kreuzungsbereiche Natursteinplatten. Bei der Möblierung ist an die gleichen Poller,
Papierkörbe, Fahrradständer und Leuchten wie in den kürzlich umgestalteten
Straßen gedacht. Konsequenzen und Bewertung Der aufgehellte Asphalt in der Theaterstraße und in
der Burgstraße führt zu keinen Defiziten in der Gestalt- und
Aufenthaltsqualität; wie die Erfahrungen bei den bisher umgesetzten Beispielen
zeigen. 3. Empfehlung Hinsichtlich der Gestalt- und Aufenthaltsqualität, der
Haltbarkeit, der Kosten für die Unterhaltung der Oberflächen und der
Herstellungskosten bietet sich die Variante 2 an. Sie ist auch gegenüber der
Variante 1 schlüssiger in der Verkehrsführung und verbindet in der gewählten
Gestaltung ein hohes Maß an Funktionalität mit Aufenthaltsqualität. Vor allem
vor dem Hintergrund, dass sich zukünftig straßenrechtliche Ausweisungen oder
Bustrassen verändern können, bietet die Variante 2 mit einer einheitlichen
Oberfläche alle Optionen. Die Variante 2 wird deshalb zur Ausführung empfohlen. 4. Beteiligung Gespräche mit den Eigentümern und Geschäftsleuten
sowie eine Bürgerversammlung sind für Oktober vorgesehen. Finanzielle
Auswirkungen: Die Varianten unterscheiden sich kostenmäßig nicht
unerheblich (ca. 194.000,- EUR zwischen der günstigeren Variante 2 und Variante
1). Die Kosten der Umgestaltung der Variante 2
(Tragschichten, Oberflächen, Möblierung, Planungskosten) belaufen sich auf
894.000,- EUR (813.000,- EUR Baukosten und 81.000,- EUR Planungskosten). Baukosten in Höhe von 900.500,- EUR (Theaterstraße Ost
500.500,- EUR, und Burgstraße zwischen Theaterstraße und Wilhelmsplatz
400.000,- EUR) sind im Entwurf des Investitionshaushaltes von 66 für 2010
etatisiert. Planungskosten in Höhe von 115.000,- EUR sind im Entwurf des
Investitionshaushaltes von 61 etatisiert. Von den Gesamtkosten in Höhe von 894.000,- EUR sollen ca.
380.000,- EUR - nach dem NKAG auf die Anlieger umgelegt werden, so dass
förderfähige Kosten in Höhe von ca. 514.000,- EUR verbleiben. Bei einer Förderhöhe von 50% sollen hiernach ca. 257.000,-
EUR aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
finanziert werden. Die Restsumme in Höhe von ca. 257.000,- EUR muss von
der Stadt Göttingen aufgebracht werden. Anlagen: Varianten
Vorentwürfe Theaterstraße Ost und Burgstraße zwischen Theaterstraße und
Wilhelmsplatz M. 1:200 (die Anlagen wurden überarbeitet)
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