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Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1.
Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen-Weende
Nr. 10 TP 3 (A), 3. Änderung „Seniorenwohnen Weende-Nord“ gefasst. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung. Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan den Entwurf
zu erarbeiten. 3.
Ziele und Zwecke der Planung:
4. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst eine
Fläche am nördlichen Siedlungsrand des Wohngebiets Weende-Nord, nördlich der
Altenwohnanlage James-Frank-Ring 38 und südlich der Parkplatzanlage des
Friedhofs Junkerberg. Maßgeblich für die Abgrenzung ist
die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500. Begründung: Das Seniorenzentrum Weende-Nord wurde 2006 eröffnet und
vereinigt die Bereiche des betreuten Wohnens mit 12 WE und die der stationären
Pflege mit 65 Plätzen / Appartements. Aufgrund der regen Nachfrage nach
Wohnungen im betreuten Wohnen beabsichtigt der Eigentümer sein Angebot durch
eine bauliche Ergänzung zu erweitern. Vorgesehen ist ein Standort nördlich der
bestehenden Einrichtung auf einer bislang als Grünfläche genutzten Fläche. Zur Herstellung des Planungsrechts ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich. Da die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Im Amtsblatt wird veröffentlicht, wo und wann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Finanzielle
Auswirkungen: Die Kostenkostentragung wird über
einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geregelt. Es können darüber
hinaus Einnahmen in noch nicht bezifferter Höhe durch den Grundstücksverkauf
erzielt werden. Anlagen: -
Übersichtsplan -
Begründung
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