Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
·
Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) gem. § 8 BauNVO ·
Planungsrechtliche Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes
Der Geltungsbereich
wird im Norden durch die Dransfelder Straße und im Osten an die Autobahn (BAB
7), bzw. die Autobahnauffahrt. Im Westen wird die Fläche durch einen Feldweg
und im Süden durch einen Streifen Ackerfläche begrenzt. Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 Begründung: Das Göttinger Tageblatt möchte in
den nächsten Jahren neue Druckmaschinen erwerben. Der Maschinentausch muss bei
laufender Produktion erfolgen. Somit ist es erforderlich für die neue
Drucktechnik eine neue Halle zu bauen. Auf dem vorhandenen Grundstück ist
keine geeignete Reservefläche für einen Hallenneubau vorhanden, deshalb soll
die südlich angrenzende Fläche hierfür genutzt werden. Diese Fläche bietet sich
sowohl unter produktionstechnischen, als auch betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten an, da hierbei die vorhandenen Gebäudekapazitäten, Fahr- und
Stellflächen für beide Grundstücke
gemeinsam genutzt werden können. Das
derzeitige Grundstück des Göttinger Tageblatts ist über eine 34er-Satzung
planungsrechtlich abgesichert. Der neue Bebauungsplan ersetzt die Satzung in
diesem Bereich. Finanzielle
Auswirkungen: Für
die Stadt Göttingen entstehen durch das Bebauungsplanverfahren keine Kosten.
Der Planveranlasser beauftragt eine Planungsbüro, das die Planung erarbeitet.
Die Kostenübernahme hierfür und für eventuell entstehende Kosten für die
Erstellung von Gutachten werden über einen Städtebaulichen Vertrag dem Investor
übertragen. Anlagen: Übersichtsplan
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Göttingen – Groß Ellershausen Nr. 6
„Südlich Dransfelder Straße“
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