Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
Der Bereich der Änderung grenzt im Norden an die
gewerbliche Baufläche des Göttinger Tageblatts und im Osten an die Autobahn
(BAB 7), bzw. die Autobahnauffahrt. Im Westen wird die Fläche durch einen
Feldweg und im Süden durch einen Streifen Ackerfläche begrenzt. Maßgeblich ist der Flächennutzungsplan im Maßstab 1 :
5000 Begründung: Die
im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Bereiche,
die bislang landwirtschaftlich genutzt werden, sollen zukünftig für eine
gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen. Das
Göttinger Tageblatt möchte in den nächsten Jahren neue Druckmaschinen erwerben.
Der Maschinentausch muss bei laufender Produktion erfolgen. Somit ist es
erforderlich für die neue Drucktechnik eine neue Halle zu bauen. Auf
dem vorhandenen Grundstück ist keine geeignete Reservefläche für einen
Hallenneubau vorhanden, deshalb soll die südlich angrenzende Fläche hierfür
genutzt werden. Diese Fläche bietet sich sowohl unter produktionstechnischen, als
auch betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten an, da hierbei die vorhandenen
Gebäudekapazitäten, Fahr- und Stellflächen
für beide Grundstücke gemeinsam genutzt werden können. Finanzielle
Auswirkungen: Durch
die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Göttingen keine
Kosten. Anlagen: Übersichtspläne
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
ALT – NEU im Maßstab 1 : 5000.
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