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Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt: 1.
Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr.
237 „Landeskrankenhaus Ost“ gefasst. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan das
erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
einzuleiten. 3.
Ziele und Zwecke der Planung: §
Festsetzung eines Sondergebiets Klinikgebiet gem. § 11 BauNVO §
Planungsrechtliche Sicherung des Ersatz- und Erweiterungsbaus der
forensischen Psychiatrie („Festes Haus“) des LKH Moringen 4.
Geltungsbereich: Der
Geltungsbereich wird im Norden durch das Gelände des Asklepios Fachklinikums
Göttingen (ehem. LKH Göttingen), im Osten durch den Rosdorfer Weg (Landesstraße
573), im Süden und Westen durch das Gelände der Landesjustizeinrichtungen
(Jugendvollzug und Jugendarrest) sowie der verbliebenen Außenstelle des LKH
Moringen, dem derzeitigen alten „Festen Haus“, begrenzt. Maßgeblich
ist die Planzeichnung im Maßstab 1:500 Begründung: Anlass Das
Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS),
vertreten durch die in Göttingen auf dem Leineberg ansässige Außenstelle des
Landeskrankenhauses Moringen, will durch einen Neubau der forensischen
Psychiatrie den bestehenden Altbau ersetzen und gleichzeitig die Anzahl der
Plätze von derzeit 32 auf 70 erhöhen. Der
Bereich des Leinebergs ist bereits seit über 140 Jahren durch
Krankenhauseinrichtungen geprägt und beherbergt heute im Wesentlichen Justiz-
und Klinikeinrichtungen mit den entsprechenden Ergänzungseinrichtungen wie
beispielsweise Freizeit- und Versorgungseinrichtungen. Planungsrechtliche
Situation Der
Neubau soll in einem Bereich errichtet werden, der zur Zeit planungsrechtlich
dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist. Da es sich nicht um ein
privilegiertes oder auch sonstiges Vorhaben handelt, muss für die Zulässigkeit
entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden. Der
notwendige Bebauungsplan soll ein Sondergebiet Klinikgebiet gem. § 11 BauNVO
festsetzen. Im
Flächennutzungsplan 1975 der Stadt Göttingen ist der gesamte Bereich südöstlich
der Wohnbebauung Leineberg entsprechend der bisherigen Nutzung als Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dargestellt. Eine Änderung des
Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich. Dem Entwicklungsgebot gem. §
8 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplans Göttingen Nr. 237 „Landeskrankenhaus Ost“ wird damit
Rechnung getragen. Die
Erschließung soll künftig, wie bisher auch, über die Landesstraße 573
(Rosdorfer Weg) erfolgen. Auf
Grund des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft wird u. U. ein
Ausgleich nicht abschließend im Bebauungsplangebiet erfolgen können, so dass
ein Teil des Ausgleichs auf einer externen Ausgleichsfläche vollzogen werden
muss. Zum
Neubau und Klinische Konzeption Das
Niedersächsische Landeskrankenhaus (NLKH) Moringen ist die zentrale Einrichtung
für den Maßregelvollzug in Niedersachsen. Hier werden rund 400 strafrechtlich
eingewiesene Patientinnen und Patienten mit allen in der Psychiatrie bekannten
Diagnosen behandelt. Das NLKH Moringen verfügt über zwei Außenstellen in
Göttingen bzw. Hannover sowie eine Krankenpflegeschule und eine
forensisch-psychiatrische Institutsambulanz. Die Hochsicherheitsbereiche des
NLKH Moringen werden zur Krisenintervention auch durch die sieben forensischen
Abteilungen anderer Krankenhausträger genutzt. Die
Einrichtung in Göttingen wurde 1904 als
„Provinzial-Verwahrungshaus“ in Betrieb genommen und hatte von
Beginn an die Aufgabe, schwer psychisch Kranke zu sichern und zu bessern. Neben
dem NLKH Moringen stellte es seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts den
Hochsicherheitsbereich des Maßregelvollzuges in Niedersachsen dar. Im Rahmen
der von der Landesregierung 2005 beschlossenen und 2006 umgesetzten
Privatisierung der Landeskrankenhäuser wurde die Einrichtung aus der Struktur
des ehemaligen Landeskrankenhauses Göttingen, jetzt Asklepios Fachklinikum AFK,
ausgegliedert und dem NLKH Moringen zugeordnet. In
der 32 Plätze umfassenden Einrichtung werden hoch zu sichernde männliche
Patienten auf zwei Stationen behandelt, wobei die bauliche
Binnendifferenzierung es zulässt, Patienten je nach therapeutischem Fortschritt
innerhalb des Hauses und des gesicherten Außengeländes entsprechend den im
Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz geforderten Aufgaben zu lockern und zu
erproben. Die Möglichkeiten in dem über hundert Jahre alten Gebäude sind jedoch
erheblich eingeschränkt, sowohl aus sicherheitstechnischen Gründen als auch
unter dem Aspekt, therapeutische Angebote weiter zu differenzieren oder den
Standards des 21. Jahrhunderts anzupassen. Mit
dem Ersatzneubau für das alte Gebäude besteht somit die Aussicht auf Errichtung
einer bedarfsgerechten forensischen Psychiatrie, die therapeutischen Ansprüchen
und modernen Sicherheitsaspekten genügt. Hierzu gehören insbesondere kleinere
therapeutische Einheiten in Form von Wohngemeinschaften statt der bisherigen
Stationen, die den Bedürfnissen und Fähigkeiten der schwer gestörten Menschen
entsprechen und die Sicherheit gewährleisten. Der Ausbau des gesamten
Behandlungsangebotes in Form von Einzel- und Gruppentherapie, Ergo- und
Arbeitstherapie, pädagogischer Förderung, Logopädie, Physiotherapie,
sportlicher Betätigung, Freizeitgestaltung, Auf- und Ausbau oder auch Erhalt
sozialer Kontakte, etwa durch Schaffung sozialer Begegnungsräume wie einer
Cafeteria, einem Andachtsraum oder der Gestaltung des Freigeländes, stellt
zentrale Elemente einer forensische Psychiatrie dar, die aufgrund der
augenblicklichen räumlichen Situation nicht zu verwirklichen sind. Zudem ist
Sozio- und Milieutherapie auf eine ansprechende, menschliche Architektur
angewiesen, in der man Patienten effizient behandeln kann. Unter
wirtschaftlichen Aspekten ist ein verstärktes therapeutisches Angebot jedoch
nur bei einer ausreichenden Patientenzahl möglich. Aus diesem Grund ist eine
Erweiterung der Bettenzahl erforderlich, ohne dass hiervon die Sicherheit
beeinträchtigt wird. Dies wird aufgrund des im NLKH Moringen langjährig
erprobten Sicherheitskonzeptes gewährleistet, welches sowohl auf baulicher,
struktureller wie auch personeller Ebene bei der Errichtung des Ersatzneubaus
für die bisherige Einrichtung umgesetzt wird. Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlagen: §
Übersichtsplan
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab) §
Lageplan
Neubau (M 1:2000)
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