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Beschlussvorschlag: Der Rat wolle beschließen: Die Haushaltspläne der selbständigen
Stiftungen a) der Dr. Sillem-Stiftung b)
Von Hugo´sche Schulstiftung c)
Göttinger milde Stiftungen für
das Haushaltsjahr 2009 werden in der als Anlage beigefügten Fassung
beschlossen. Begründung: Gemäß §
103 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der z.Zt. gültigen Fassung
ist ein Beschluss über den Haushaltsplan der selbständigen Stiftungen zu
fassen. Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlagen: Haushaltspläne
der selbständigen Stiftungen
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