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Beschlussvorschlag: Der
Rat wolle beschließen: Die
Haushaltssatzung der Stadt Göttingen für das Haushaltsjahr 2009 wird in der als
Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die
im Haushaltsplan dargestellte Finanzplanung sowie die Investitionen werden zur
Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß §
84 NGO haben die Gemeinden für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Finanzielle
Auswirkungen: --- Anlagen: Haushaltssatzung
2009
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