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Beschlussempfehlung
des Jugendhilfeausschusses: „Der Rat möge beschließen:
Begründung: Auch im 5. Jahr der Anwendung des neuen Zuschusssystems für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft sind wieder Änderungen notwendig, um dem Praxisalltag beider Vertragsteile gerecht zu werden. Die hier eingearbeiteten Korrekturen – in den Anlagen 1 und 2 als unterstrichen markiert - wurden in der Sitzung des Unterausschusses-BKZ vom 27.11.2008 befürwortet. Neben redaktionellen wird auf folgende Änderungen hingewiesen: a) Ziffer 3.5c): Einführung einer sog. Günstiger-Prüfung bei der Budgetberechnung alterübergreifender (aü) Gruppen. Viele aü-Gruppen in Form von Kleinen Kitas wurden finanziell benachteiligt, nachdem mit Vertragsstand August 2007 die bis dato bestehenden Stichtage 1.8. und 31.12. auf letzteren zusammen gelegt wurden. Vorher hatten aü-Gruppen mit Gruppenstärke von 25 Plätzen Nachteile hinzunehmen, da auf diese vor dem Vertragsstand August 2007 der Stichtag 1.8. angewendet werden musste. Diese Nachteile resultierten aus Platz-kürzungsregelungen nach der 1. DVO-KiTaG. Mit der nun eingeführten Günstiger-Prüfung sollen finanzielle Nachteile für beide Varianten von aü-Gruppen beseitigt werden. b) Ziff. 3.5 f): Dieser neue Absatz stellt I-Gruppen besser, die zum 31.12. nur deshalb einen freien Platz haben, weil dieser für ein später aufzunehmendes I-Kind vorgehalten wird. c) Ziff. 3.11, Satz 1: Dieser Satz wurde der Praxiserfahrung angepasst. Viele Träger reichen erst Ende Dezember bzw. im Januar die Beleglisten ein, so dass eine Ermittlung der Budgets „vor Beginn des Kalenderjahres“ , wie es zuvor hieß, praktisch unmöglich ist. Der Träger Diakonische Werk hat seit längerem beantragt, in Trägergruppe (TG) 3 eingestuft zu werden. Aufgrund der schließlich eingereichten Kalkulation kann von Seiten des FB 51 nur eine Einstufung in TG 2 befürwortet werden. Die Einstufung in TG 2 erfolgt vorbehaltlich der abschließenden Klärung durch das Verwaltungsgericht. Der Träger klagt zwischenzeitlich sogar auf Einstufung in TG 5. Finanzielle
Auswirkungen: Zu a): Auf Grundlage des Budgetjahres 2008 hätte die neue Regelung zu einer Mehrausgabe von rd. 37.000 € geführt. Die Höhe ist letztlich von der Belegungsstruktur der aü-Gruppe abhängig. Die möglichen Mehrausgaben 2009 werden mit den HH-Mitteln des Sachkontos 4318000 zur Verfügung gestellt. Zu b): Pro Freihaltungsplatz kann mit einem durchschnittlichen Jahreszuschuss von 4.500 € gerechnet werden. Diese Regelung soll jedoch nur in Ausnahmefällen beansprucht werden. Zu c): keine Auswirkung. Neue Trägergruppe Diakonie: Die Mehrausgabe macht 2009 rd. 38.000 € aus. Dieser Betrag wird mit den HH-Mitteln des Sachkontos 4318000 zur Verfügung gestellt. Anlagen:
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