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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: 1. Der Satzungsbeschluss vom 05.09.2008 wird aufgehoben. 2. Der Änderung des Planentwurfs wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 7, 10. Änderung 'Lütjen Feldsweg / Rodeweg' mit erweitertem Planbereich und mit „Örtlicher Bauvorschrift“ (ÖBV) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB mit seiner Begründung als Satzung (erneut) beschlossen. Geltungsbereich: Das Plangebiet wird begrenzt im
Norden durch die südliche Straßenbegrenzung des Rodeweges, im Osten durch die
westliche Straßenbegrenzung des Lütjen Feldweges, im Süden durch die südliche
Begrenzung der Grünfläche (Flurstück 517/1), im Westen durch die östliche
Straßenbegrenzung des Elmweges. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500 Begründung: Zu 1. Der
Satzungsbeschluss vom 05.09.08 (Vorlage FB61/579/08-1) ist aufzuheben, um nachträglich
notwendig gewordene Änderungen der Festsetzungen durch einen neuen
Satzungsbeschluss beschließen zu können. Der Bebauungsplan ist bislang noch
nicht rechtskräftig, da die Genehmigung der 83. Änderung des
Flächennutzungsplans (Parallelverfahren) durch die obere Verwaltungsbehörde
noch aussteht. Insofern handelt es sich hier nicht um eine formelle Änderung
des Bebauungsplans, sondern um eine Ergänzung des Entwurfs gem. §4a Abs 3 Satz
4 BauGB. Eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist nicht
erforderlich, da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt und im
Einvernehmen mit der alleinigen Grundstückseigentümerin erfolgt. Zu.
2. Die
Vorhabenträgerin (Dawe GmbH) beabsichtigt für eine verbesserte Vermarktung der
Baugrundstücke im Bebauungsplangebiet die Vielfalt von Haustypen zu erweitern.
Neben der Errichtung von Reihenhäusern, die eine Ausbaureserve in einem ggf.
auch später erst zu errichtenden Obergeschoss bieten, soll im ersten
Bauabschnitt zusätzlich ein alternativer Haustyp in verdichteter Bauweise
angeboten werden, der von den sonst üblichen Abstandsflächen abweicht. Für
diesen Bautyp soll zunächst nur ein Teilbereich des Bebauungsplanes
planungsrechtlich an die geänderte Bauweise angepasst werden (bisher WA 4 im Bereich
des Baufelds am Lütjen Feldsweg, künftig WA 8). Hierzu
ist es notwendig, den noch nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplan hinsichtlich
der abweichende Bauweise (WA 5 und WA 8) zu ergänzen. Hierdurch sollen zum
einen künftig auch Einzelhäuser als Grenzbebauung an einer seitlichen Grenze
zulässig sein („halboffene Bauweise“). Die Grenzen, an die angebaut
werden muss, ergeben sich durch die bereits festgesetzten beiden Baulinien. Zum
anderen soll im WA 5 für alle hier vorgesehenen Reihenhäuser eine Ausbaureserve
im Obergeschoss (kein Vollgeschoss) ermöglicht werden. In beiden Fällen ist die
Zulassung einer Unterschreitung der Abstandsflächen nach § 13 NBauO
(„Abweichungen von den Abstandsvorschriften in besonderen Fällen“)
erforderlich und vertretbar, um die städtebaulichen Absichten an dieser Stelle
realisieren zu können. Im Einzelnen sind dies: • Umsetzung des angestrebten städtebaulichen
Konzepts mit einem differenzierten und kostengünstigen Haustypenangebot in
verdichteter Bauweise, das sich positiv auf die städtebauliche Entwicklung auch
des umliegenden Gebiets auswirken wird; •
Schaffung eines Angebotes an familiengerechten Wohnungen in einem Stadtteil mit
guter Infrastruktur, um so zum Erhalt von gemischten Bewohnerstrukturen
beizutragen und die vorhandenen leistungsfähigen Infrastruktureinrichtungen
möglichst wirtschaftlich zu nutzen, • Sicherstellung
eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden, durch Konzentration
von baulichen Nutzungen innerhalb geschlossener Siedlungsbereiche (flächensparendes
Bauen). Da
die übrigen Festsetzungen bestehen bleiben, werden die städtebaulichen
Grundzüge der Planung nicht berührt. Auch ohne die ergänzenden Festsetzungen
ist bereits eine verdichtete Bauweise in Form von Doppel- und Reihenhäusern möglich.
Negative
Auswirkungen sind durch die Festsetzungen nicht zu erwarten. Durch die
Ergänzung wird keine zusätzliche Eingriffsbilanzierung notwendig. Die
Planergänzung schafft keine zusätzlichen Bebauungsmöglichkeiten, sondern
schreibt lediglich die vorhandenen Festsetzungen für einzelne Baugrundstücke
fort.Das schriftliche Einverständnis der Vorhabenträgerin zu den Änderungen
liegt vor, eine verwaltungsinterne Abstimmung ist erfolgt, sonstige Belange
werden nicht berührt. Es wird daher vorgeschlagen, die in der Anlage
dargestellten abweichenden Bauweisen als textliche Festsetzungen in den
Bebauungsplan aufzunehmen. Zu 3. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat am
24.04.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Göttingen-Grone Nr. 7, 10. Änderung
'Lütjen Feldsweg / Rodeweg' mit erweitertem Planbereich beschlossen. Der
Ortsrat wurde erstmalig am 30.03.2006 angehört. Der Aufstellungsbeschluss wurde
am 27.04.2006 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 28.04.2006 bis 12.05.2006 durch Auslegung
der Planunterlagen stattgefunden. Eine Anhörung der Öffentlichkeit wurde am 15.05.2006 durchgeführt; es waren keine Bürger/ Bürgerinnen anwesend. Die Eigentümer / Eigentümerinnen der vorhandenen Wohnbauflächen wurden schriftlich um Mitteilung gebeten, ob eine rückwärtige Bebauung/Nachverdichtung ihrer Grundstücke im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ermöglicht werden soll. Die Antworten wurden ausgewertet, die Belange sind - soweit dies planungsrechtlich vertretbar und möglich ist - im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte in
der Zeit vom 23.05.2006 bis 07.06.2006. Die Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens wurden in der Planung berücksichtigt. Auf der Grundlage
der Umweltprüfung wurde ein Umweltbericht erstellt, in dem alle Schutzgüter
geprüft und bewertet wurden. Der Verwaltungsausschuss hat am
02.07.2007 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. §3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.08.2007 bis 10.09.2007. Es
gingen keine Stellungnahmen ein. Die Beteiligung der Behörden erfolgte in der
Zeit vom 08.08.2007 bis 10.09.2007. Um das Bauleitverfahren abzuschließen sowie zur Vorbereitung der Rechtskraft und Durchführung des Bebauungsplans ist der Satzungsbeschluss erforderlich. Vorliegende Fachgutachten / Stellungnahmen:
Anlagen: Zu
2. Neufassung der textlichen
Festsetzung und Planausschnitt Zu
3. §
Übersichtplan
und Geltungsbereich §
Planzeichnung
Bebauungsplan (ohne Maßstab) §
Planzeichnung
städtebauliches Konzept (ohne Maßstab) §
textliche
Festsetzungen und örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) §
Begründung
mit Umweltbericht zum Bebauungsplan §
Eingriffsbilanzierung
(als Bestandteil des Umweltberichtes) §
Schalltechnisches
Gutachten vom 26.5.2006*) §
Gutachten
zur Altlastenbeurteilung (Historische Recherche und Kontaminationsuntersuchung)*) §
Zusammenfassende
Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB *) aufgrund des großen Umfangs der
Gutachten sind diese nicht der gedruckten Verwaltungsvorlage beigefügt. Sie
können im Allris abgerufen oder beim FD 61.1 Stadt- und Verkehrsplanung
angefordert werden.
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