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Stellungnahme
der Verwaltung: Die Verwaltung
schlägt vor, den Antrag der SPD-Ratsfraktion auf Verbesserung der
Entlassungsvorbereitung von straffälligen Jugendlichen nicht weiter zu
verfolgen. Begründung: Die
Integration straffälliger junger Menschen in die Gesellschaft und die
Rückfallvermeidung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben von besonderer
Bedeutung. Bei inhaftierten Jugendlichen ist der Übergang aus der Haft in die
Freiheit eine entscheidende Schnittstelle. Die Entlassung ist ein Prozess, der
der intensiven Vorbereitung und Begleitung bedarf, soll ein weiteres Abgleiten
in kriminelle Karrieren vermieden werden. Hieran sind diverse Instanzen
beteiligt. Um
sowohl die Haftentlassung zu verbessern als auch mehrfach straffällige junge
Menschen aus dem Aufgabenbereich der Jugendgerichtshilfe intensiv begleiten,
unterstützen und in Ausbildung/Arbeit integrieren zu können, hat die Verwaltung
in Kooperation mit der Jugendhilfe Göttingen e.V. und der JVA eine
Interessenbekundung auf Förderung eines gemeinsame Modellprojekts im Rahmen des
ESF-Programms XENOS abgegeben. Bei XENOS handelt es sich um ein Programm zur
Integration benachteiligter und von Ausgrenzung bedrohter Jugendlicher und
junger Erwachsener, auch Straffälliger, in die Gesellschaft. Wie bereits im Jugendhilfeausschuss am
12.06.08 mündlich dargestellt, sollte mit der Modellprojektförderung einerseits
die Entlassungsvorbereitung junger Strafgefangener durch eine stärkere
Vernetzung der JVA mit örtlichen Partnern aus den Bereichen Beratung, Bildung
und Beschäftigungsförderung verbessert werden. Andererseits sollten die
positiven Erfahrungen des Projektes Basis auf die Zielgruppe der Straffälligen
aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe übertragen werden. Gerade in diesem
Arbeitsfeld schien eine personelle Unterstützung im Rahmen des Modellprojekts
aufgrund erheblich gestiegener Fallzahlen und multipler Problemlagen des
Klientels dringend indiziert. Mit dem XENOS-Projekt sollte dem SPD-Antrag
entsprochen werden. Leider
wurde die Interessenbekundung der Stadt Göttingen seitens des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht für das weitere
Antragsverfahren ausgewählt. Insofern ist eine Umsetzung des SPD-Antrags über
das geplante Modellvorhaben nicht möglich. Bei
der seitens der SPD-Ratsfraktion gewünschten Intensivierung der Begleitung
Strafgefangener im Vorfeld der Haftentlassung handelt es sich zudem in erster
Linie nicht um eine städtische, sondern um eine Landesaufgabe. Im Übrigen lässt
die derzeitige personelle Ausstattung im Bereich der Jugendgerichtshilfe keine
Übernahme von zusätzlichen Aufgaben zu. Finanzielle
Auswirkungen: Keine Anlagen: Antrag
der SPD-Ratsfraktion „Straffällige Jugendliche –
Entlassungsvorbereitung verbessern“ vom 28.05.08
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