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Betreff: Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 "Gewerbegebiet Siekanger" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Bezüglich:
FB61/608/08
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
04.09.2008 
31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet Siekanger“ wird mit seiner Begründung zugestimmt.

 

Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für den o.g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
    • Die Fläche soll als Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt entwickelt werden.
    • Es soll der Stärkung des Logistikstandorts Göttingen als weitere Ergänzung des nordöstlich gelegenen GVZ dienen.
    • Gem. Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen handelt es sich bei dem Gewerbegebiet um keinen Standort zur Entwicklung von Einzelhandel. Dieser soll im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

 

  1. Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Satzung der Stadt Göttingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird gemäß § 135 Absatz 5 BauGB verzichtet.

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten grenzen die Kleingartenkolonien „Leineberg-West“ und „Hagenblick“ direkt an den Planbereich. Teilweise sind die östlichen Flächen im Bebauungsplan Göttingen - Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“ebenfalls als Kleingärten festgesetzt.

Im Süden bildet der Siekgraben, der gleichzeitig die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf darstellt, die Grenze des Planbereiches.

Die westliche Grenze bildet die Siekhöhenallee (K36), die die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes übernehmen wird.

 

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000.

 

Begründung:

 

Begründung:

 

Mitte der neunziger Jahre wurde ein erster Anlauf unternommen dieses Areal zu entwickeln. Das Bebauungsplanverfahren wurde jedoch nicht zu Ende geführt. Das GVZ der Bahn ging damals nach Kassel.

 

Heute, gut zehn Jahre später, hat sich die Situation im Bereich des Logistik-Marktes deutlich verändert. So verlagern deutsche Seehäfen immer mehr Frachtgut ins Hinterland und neue Autobahnanbindungen (A38) schaffen neue, bzw. andere Verkehrsströme.

 

Göttingen hat aufgrund seiner zentralen Lage innerhalb Deutschlands im Bereich des Zusammentreffens der Autobahnen A7 als wichtige Nord-Süd-Verbindung und der A38 als Anbindung an den östlichen Bereich Deutschlands und auch Osteuropas eine zunehmende Bedeutung als Logistikstandort.

Mit dem Bau des Güterverkehrszentrums (GVZ) sind Verladevorgänge Schiene-Straße und Straße-Schiene möglich.

 

Der hier entstehende Logistikstandort soll Umladevorgänge auch von LKW zu LKW ermöglichen und die räumlichen Vorraussetzungen für eine Zwischenlagerung in entsprechenden Hallen schaffen. Es soll zudem ein Schienenanschluss geschaffen werden, der auch Ladevorgänge auf die Schiene und von der Schiene ermöglicht. Das Gebiet bietet sich hier insbesondere durch die Nähe zur Anschlussstelle Göttingen der A7 an.

 

Im Bereich des neuen Logistik-Zentrums sollen Hallen mit rund 120.000 m2 Nutzfläche entstehen. Eine Erweiterung des Gebietes in Richtung der Gewerbeflächen der Gemeinde Rosdorf soll ermöglicht werden.

 

Mit dieser Planung wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Göttingen – Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“, der eine Festsetzung von Kleingärten enthält, überplant.

 

 

Erschließungsbeiträge:

Die Gemeinden können auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen verzichten, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Von einem „öffentlichen Interesse“ ist bei der Ansiedlung von Güterverkehrszentren regelmäßig auszugehen. Dies ergibt sich aus den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Verkehr am 01.09.2000 formulierten „Bund-/ Länder-Grundsätzen zu Güterverkehrszentren“. Danach  ist die Einrichtung von Güterverkehrszentren an aufkommensstarken Standorten zur effizienten Gestaltung des Güterverkehrs und der besseren Einbeziehung von Schiene und Wasserstraße anzustreben. Insbesondere werden Lärm- und Abgasemissionen vermindert sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht.

Zudem hat das Land Niedersachsen mit der in Aussicht gestellten 75 %igen Förderung das öffentliche Interesse dokumentiert.

Der Verzicht gilt unter dem Vorbehalt, dass die Erschließungsmaßnahmen auch tatsächlich zu 75 % mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) / neu: Entflechtungsgesetz (EntflechtG) gefördert werden.

 

 

Verfahren:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 15.10.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Göttingen – Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet Siekanger“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 30.11.2007 im Amtsblatt der Stadt Göttingen bekannt gemacht, ebenso wie der Anhörungstermin im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 3 Abs. 1 BauGB, am 11.12.2007. Zu dieser Veranstaltung ist keine Öffentlichkeit erschienen.

Darüber hinaus hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit sich über die Planung im Rahmen des Aushangs der Pläne vom 03.12.2007 bis 14.12.2007 zu informieren.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 30.11.2007 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis 18.12.2007. Die eingegangenen Anregungen wurden im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.

 

Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Benachrichtigung der Behörden und Verbände mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Um die Erschließung im Plangebiet sicherstellen zu können, sind öffentliche und private Erschließungs- und sonstige Maßnahmen erforderlich.

 

Den entstehenden Kosten stehen die Einnahmen aus dem späteren Verkauf der Grundstücke gegenüber.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

 

  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
  • Begründung einschließlich Umweltbericht
  • Sowie folgende umweltbezogene Informationen:

-     Archäologisch-geophysikalische Prospektion –Siekanger*

-          Gutachten zum Feldhamstervorkommen und zur Avifauna*

-          Schallgutachten*

 

*) aufgrund des Umfanges der Unterlagen sind diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern stehen bei Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem allris zur Einsichtnahme zur Verfügung

 

 

Änderungen gegenüber der Begründung sind in Kästen dargestellt !

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 752BP4-P-b-Plan (2818 KB)      
Anlage 2 2 (unbekannt) 752BP4-P-b-Kopf (88 KB)      
Anlage 3 3 (unbekannt) 752BP4-P-b-PLZ1 (54 KB)      
Anlage 4 4 (unbekannt) 752BP4-P-b-PLZ2 (84 KB)      
Anlage 5 5 (unbekannt) 752BP4-P-b-PLZ3 (20 KB)      
Anlage 6 6 (unbekannt) 752BP4-P-b-TF1 (154 KB)      
Anlage 7 7 (unbekannt) 752BP4-P-b-TF2 (116 KB)      
Anlage 8 8 (unbekannt) 752BP4-P-b-TF3 (171 KB)      
Anlage 9 9 (unbekannt) 752BP4-P-b-TF4 (126 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich 752BP4-P-b-TF5ÖB1 (145 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich 752BP4-P-b-ÖB2 (95 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich 752 BP Begründung 4-b mit Änderungsmarkierung (618 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich Seiten aus Goettingen Grone Geophysik Bericht - TEIL-I (4583 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich Seiten aus Goettingen Grone Geophysik Bericht - TEIL-II (3527 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich Seiten aus Goettingen Grone Geophysik Bericht - TEIL-III (4425 KB)      
Anlage 16 16 öffentlich GÖ_Siekanger Feldhamster_Avifauna_2008_Abgabe (1498 KB)      
Anlage 17 17 öffentlich 8000620219-1_gesamt vom 13_08_2008 (2839 KB)      
Stammbaum:
FB61/608/08   Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 "Gewerbegebiet Siekanger" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) - Auslegungsbeschluss   61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
FB61/608/08-1   Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 "Gewerbegebiet Siekanger" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) - Auslegungsbeschluss   61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
 
 

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