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Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen möge beschließen: 1. Dem Entwurf des Bebauungsplan „Göttingen - Weende Nr. 44, 1. Änderung „Universitätsbereich Nord“, Teilplan 2 „DPZ“, sowie der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Göttingen - Weende Nr. 44, 1. Änderung „Universitätsbereich Nord“, Teilplan 2 „DPZ“, wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt. Geltungsbereich: Der Planbereich umfasst das Flurstück 129/15, der Flur 7 in
der Gemarkung Weende mit einer Flächengröße von ca. 3,5 ha. Das Grundstück liegt südlich der
Otto-Hahn-Straße und wird südlich begrenzt durch den Hans-Adolf-Krebs-Weg,
östlich durch das Grundstück der Institute für Tierphysiologie, Tierzucht und
Pflanzenbau der Universität Göttingen und westlich durch den Parkplatz an der Polizeiinspektion Göttingen in einem Abstand von ca.
20 m. Südlich grenzt der Planbereich unmittelbar an den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 44 Teilplan 1 „Westlicher Teilbereich“ des
Universitätsbereich Nord. Begründung: Zu
1. Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat am 21.04.2008 die Aufstellung des
Bebauungsplans Göttingen - Weende Nr. 44, 1. Änderung, 'Universitätsbereich
Nord', Teilplan 2 'DPZ' beschlossen. Der Ortsrat wurde am 17.04.08 angehört.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 08.05.2008 bis
22.05.2008 durch Auslegung der Planunterlagen / Planungsziele stattgefunden. Eine Anhörung der Öffentlichkeit wurde am 19.05.2008
durchgeführt; es haben keine Bürgerinnen / Bürger teilgenommen. Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte in der Zeit vom 09.05.2008 bis 03.06.2008.
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wurden in der Planung berücksichtigt.
Auf der Grundlage der Umweltprüfung wurde ein Umweltbericht erstellt, in dem
alle Schutzgüter geprüft und bewertet wurden. Der Bebauungsplan liegt nunmehr
als Entwurf vor und soll öffentlich ausgelegt werden. Zu
2. Mit
vorliegenden Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll der Öffentlichkeit
Gelegenheit gegeben werden, innerhalb des durch Bekanntmachung im Amtsblatt festgelegten
Zeitraums (einen Monat) den Bebauungsplanentwurf einschließlich aller Anlagen
und Fachgutachten einzusehen und hierzu Stellung zu nehmen. Mit der
öffentlichen Auslegung werden auch die Behörden beteiligt. Umweltbezogene
Fachgutachten zu den Themen liegen vor:
*
Die vorgenannten Fachgutachten sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung und
können eingesehen bzw. angefordert werden. Aufgrund des Umfangs werden sie
dieser Vorlage jedoch nicht beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Der
Investor trägt Kosten des Verfahrens, daher keine finanziellen Auswirkungen auf
den Haushalt der Stadt Göttingen. Anlagen:
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