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Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt im
südlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18,
1.Änderung „Sportzentrum am Siekweg“. Der Geltungsbereich wird
begrenzt durch die Kasseler Landstraße im Süden, die Otto-Brenner-Straße im
Westen, dem Rehbach im Norden und dem Siekweg im Osten Maßgeblich ist für die Abgrenzung die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000 Begründung: Anlass für die Bebauungsplanänderung war die Anfrage
eines Gastronomiebetriebs zur Nutzung des derzeit brach liegenden westlichen
Grundstücks Nr. 61. Im westlichen und östlichen Teil des Planungsgebietes
befinden sich zwei Brachflächen, für die nach bestehendem Planungsrecht keine
sinnvolle Nachnutzung möglich ist. So sind die Flächen des seit längerem
stillgelegten Gartenbaubetriebes im alten Bebauungsplan als Grünflächen mit der
Zweckbestimmung Erwerbsgärtnerei dargestellt, für eine entsprechende
Weiterführung dieser Nutzung ist kein Betreiber erkennbar. Die im Westen
liegende Brachfläche ist als Grünfläche – Gartennutzung –
ausgewiesen, auch hier sind absehbar keine entsprechenden Nutzer erkennbar. Es
ist daher Ziel, durch Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
eine sinnvolle Nutzung dieser Flächen zu ermöglichen. Einbezogen werden in die
Baugebietsausweisung die zwischen diesen beiden Brachflächen liegenden
Kleingärten im Sinne einer angemessenen Nachverdichtung. Entsprechend dem städtebaulichen Ziel, eine positive
Gestaltung des westlichen Stadteingangs zu erreichen, wird ein Gewerbegebiet
mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten ausgewiesen. Lagerplätze,
Lagerhäuser, Tankstellen und Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen, eine
Bebauung mit mehrgeschossigen Gewerbebauten höherwertiger Nutzung wird dort
angestrebt. Eine örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung ist zu
diesem Plan entwickelt worden, um insbesondere die Art und Zahl der möglichen
Werbeanlagen in dem entstehenden Gewerbegebiet zu regeln. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 18
Göttingen-Grone wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt. Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Südlich
Sportplatz“ werden ca. 1,32 ha zulässige Grundfläche im Sinne des § 19
Abs. 2 BauNVO ausgewiesen. Die Ausweisung bewegt sich damit im Rahmen der
Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB. Hinsichtlich der Notwendigkeit zum Ausgleich von
Eingriffen, die durch die Änderung des Bebauungsplans hervorgerufen werden,
gilt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB im vorliegenden Fall, dass diese Eingriffe
als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung
erfolgt sind oder zulässig waren. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich. Weiterhin
wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der
Umweltprüfung abgesehen. Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 05.11.2007
die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 Göttingen-Grone
„Südlich Sportplatz“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung
erfolgte vom 24.07.08 bis 25.8.08 und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wurde bis zum 18.8.08 durchgeführt. Finanzielle
Auswirkungen: Einnahmen
von rd. 500.000 Euro aus der Veräußerung städtischer Grundstücke, die Kosten
für die Erschließungsanlagen trägt der Investor. Der Ausbau des nördlichen
Erschließungsweges erfolgt zunächst provisorisch. Das bedeutet einen
außerordentlichen Ertrag von 495.000 EUR. Anlagen: Anregungen Bescheidung der Anregungen Planzeichnung, textliche
Festsetzungen, örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung Begründung Gutachten: Feldhamster,
Verkehrsgutachten, Archäologie, Schalltechnische Untersuchung, Altlasten aufgrund des großen Umfangs der
Gutachten, sind diese nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt. Sie sind im
Ratsinformation allris hinterlegt
oder können beim FD 61.1 Stadt- und Verkehrsplanung angefordert bzw. eingesehen
werden
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