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Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss
beschließt:
Die Aufstellung
erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem.
§ 13 a BauGB.
§
Änderungsbereich 1 a – c Änderung der
Zahl der Vollgeschosse. Die bisherige Festsetzung von III-geschossig als
Höchstmaß wird geändert in zwingend III-geschossig. Ebenso Änderung von
Baugrenzen in Baulinien, die bei einer Bebauung einzuhalten sind Baugebiet WA
bleibt erhalten. §
Änderungsbereich 2 Aufgabe des
Baufeldes zugunsten der Festsetzung einer Garagenanlage (Doppelzeile). Baugebiet WA
bleibt erhalten. §
Änderungsbereich 3 Verbreiterung
der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf 3 m. Festsetzung von Doppelhäusern und
Hausgruppen statt nur Hausgruppen. Baugebiet WA
bleibt erhalten. §
Änderungsbereich 4. Festsetzung weiterer
Flächen für Stellplätze. Baugebiet WA bleibt
erhalten. 4. Geltungsbereich: Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes betrifft räumlich 6 Bereiche. Diese sind in nachfolgender Skizze
gekennzeichnet. Um die Handhabung des Bebauungsplanes auf Vollzugsebene zu
erleichtern, bleibt der Geltungsbereich der Urplanung unangetastet, er ist also
identisch mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung. Der Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes betrifft Flächen westlich der Eisenbahnstraße, südlich des
Schieferweges und östlich des Leineradweges der Stadt Göttingen. Es handelt
sich um das ehemalige Betriebsgelände Steritex und die südlich angrenzenden
Freiflächen. (siehe Anlage) Begründung: Änderungsbereich 1 a – c
Das städtebauliche Konzept der Urfassung sah ein
homogenes Erscheinungsbild der gesamten Siedlung vor. Städtebauliche Akzente
sollten durch die Höhenstaffelung innerhalb des Baugebietes erreicht werden.
Entsprechend sind die Punktgebäude am östlichen Plangebietsrand und an der
Schneeweißbrücke 3-geschossig festgesetzt worden, während die anderen Gebäude
in der Regel maximal 2 Vollgeschosse haben durften. Im Zusammenhang mit einem
Baubegehren auf der Fläche 1c wurde deutlich, dass die gewünschte
städtebauliche Dominanz der Punktgebäude durch die bisherige Festsetzung der
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze nicht erreicht werden konnte. Um die
angestrebte städtebauliche Situation mit höheren Gebäuden verwirklichen zu
können, ist die Festsetzung einer zwingenden 3-Geschossigkeit erforderlich. In
diesem Zusammenhang werden auch die gegenüberliegenden Baugrenzen der einzelnen
Baufelder in Baulinien umgewandelt. Die engen Baukörperfestsetzungen dienen
dazu, die gestalterische Absicht des städtebaulichen Entwurfs für die weitere
Bebauung des gesamten Areals abzusichern. Änderungsbereich 2
In der bisherigen Vermarktungsphase hat sich
herausgestellt, dass immer wieder Käufer von ihrer Entscheidung zurückgetreten
sind, weil im Plangebiet kein angemessenes Angebot an Garagen besteht. Mit
Zufahrt von Norden soll daher ein 2-zeiliger Garagenhof entstehen. Dieser
erfordert eine nahezu komplette Ausnutzung der Flächenbreite. Die geplante
Fußwegeanbindung soll dann östlich entlang des Garagenhofes führen. Um eine
optisch ansprechende Gestaltung des Garagenhofs zu erreichensind die Fassaden
von besonderer Bedeutung. Das Aufstellen von aneinandergereihten Fertiggaragen ist
durch Festsetzungen in der örtlichen Bauvorschrift zur Gestaltung ausgeschlossen.
Dort wird schon jetzt ein Gestaltungsrahmen gesetzt. Dabei wird unterschieden
in die Fassaden der Hauptgebäude und die Fassaden von Garagen und Nebenanlagen. Dominieren sollen helle bis weiße Farbtöne. Dies ist
eine Reminiszenz an die ehemalige Nutzung des Geländes durch die Großwäscherei,
die auch unter dem Namen „Schneeweiß“ firmierte. Hauptgebäude
sollen helle Putzfassaden erhalten. Als Kontrast sind blasse Gelb- und Grüntöne
zulässig. Als zweites Hauptgestaltungsmerkmal dient rotes Ziegelmauerwerk. Dies
ist eine Anlehnung an die alten Schwarzbrandziegel, die ursprünglich für die
bestehenden Geschosswohnungsbauten an der Eisenbahnstraße sowie für zahlreiche
andere Gebäude im östlich angrenzenden Stadtquartier verwendet worden sind. Die
Verwendung dieses Materials soll sich auf die Fassaden von Garagen und
Nebenanlagen beschränken. D.h. eine Verblendung der Fassadenflächen mit
Sichtmauerwerk ergibt sich bereits aus den Anforderungen der ÖBV, ein
durchlaufendes flaches Pultdach wird den oberen optischen Abschluss bilden. Die
anhängenden Entwürfe des Planungsbüros ABP geben einen Einblick in die mögliche
Gestaltung. Änderungsbereich 3
In diesem Bereich werden derzeit Gebäude geplant, wo
Garagen in die Baukörper integriert werden. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
muss verbreitert werden, damit eine Zufahrt überhaupt möglich wird. In das
südliche Baufeld passen nur 2 Gebäude, was der bisherigen Festsetzung von
Hausgruppen widerspricht. Änderungsbereich 4
In der Fläche sollen weitere Stellplätze festgesetzt
werden, damit der notwendige Bedarf gedeckt werden kann. Außerdem ist dort ein
gemeinsamer Aufstellplatz für Abfallbehälter der westlich angrenzenden
Gebäudezeile vorgesehen. Finanzielle
Auswirkungen: Für
die Stadt Göttingen ergeben sich aus der Planung keine finanziellen
Auswirkungen Anlagen: Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Geltungsbereich (ohne Maßstab) Städtebaulicher
Entwurf Architekt Brune, Planungsbüro ABP (ohne Maßstab)
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