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Stellungnahme
der Verwaltung: Die Stadt Göttingen wird
die Niedersächsische Ehrenamtskarte zurzeit nicht einführen. Die
Verwaltung beobachtet die weitere Entwicklung im Lande. Begründung: 1. Allgemeine
Informationen Die Ehrenamtskarte wurde vom Land Niedersachsen ins Leben
gerufen. Nach einer offiziellen Vorstellung der Ehrenamtskarte durch den
Ministerpräsidenten im September 2007 sollte die Umsetzung in den Kommunen
erfolgen. Bisher haben sich die
Landkreise (9 von 37 = 24,3 %) ¡
Celle ¡
Emsland ¡
Grafschaft
Bentheim ¡
Nienburg/Weser ¡
Osnabrück ¡
Osterode
am Harz ¡
Schaumburg ¡
Wolfenbüttel ¡
Wittmund sowie kreisfreie Städte (2 von 10 = 20 %) ¡
Oldenburg ¡
Osnabrück beteiligt. Die Niedersächsische Ehrenamtskarte hat sich demnach bislang
noch nicht wirklich etabliert. Beim Niedersächsischen Städtetag (NST) gibt es Einwände
aufgrund der möglichen hohen Kosten, die den einzelnen Kommunen entstehen
könnten. Die finanziellen Auswirkungen (Personalkosten/Einnahmeausfälle) werden
von Seiten des NST aber als schwer einschätzbar bezeichnet, Erfahrungen gibt es
nicht, Empfehlungen für oder gegen die Einführung auch nicht. 2. Umfrage bei den
teilnehmenden Kommunen in Niedersachsen Es wurde mit allen teilnehmenden Kommunen telefonisch
Kontakt aufgenommen. Die Stadt Göttingen verfügt nicht über Ehrenamtsbeauftragte.
Hier gehört dies zu den Repräsentationsaufgaben des Oberbürgermeisters. 3. Auswirkungen für
die Stadt Göttingen Nach dem Konzept des Landes werden die Anträge auf
Ausstellung einer Ehrenamtskarte bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
entgegengenommen und dann gebündelt über die Landkreise an die Staatskanzlei
zur Erstellung der Ehrenamtskarten weitergeleitet. Die kreisfreien Städte erledigen
dies eigenständig. Die Stadtverwaltung wäre die einzige Anlaufstelle für die
Interessierten. Folglich entsteht hier ein höherer Personalaufwand im Vergleich
zu den Landkreisen. Hinzu kommt, dass die Städte wegen der infrastrukturellen
Vielfalt ihrer öffentlichen Einrichtungen auch die höheren Einnahmeausfälle in
Kauf nehmen müssten. Die Stadt Göttingen hätte bei Einführung der Ehrenamtskarte
nicht nur diese Einnahmeausfälle durch die einzuräumenden Vergünstigungen zu
tragen, sondern es würden auch zusätzlich Verwaltungsressourcen beansprucht
werden, dessen Umfang noch nicht absehbar ist. Vordringlich in der Anfangsphase
wird personeller und sächlicher Mehraufwand erforderlich. Die
personalintensivsten Arbeitsschritte sind die Akquisition der Unternehmen, die
Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beratung und Antragsbearbeitung. Es ist schwer
einzuschätzen, inwieweit sich Probleme bei der Gewinnung von Unternehmen und
Institutionen aufgrund der negativen Konjunkturprognosen ergeben könnten. Denn
die Bereitschaft von Sponsoren hat in den letzten Jahren erfahrungsgemäß
abgenommen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim teilte in diesem Zusammenhang
mit, dass die Akquisition von Unternehmen aus der Privatwirtschaft nicht nur
einen beträchtlichen Zeitaufwand erfordern würde, vielmehr im Ergebnis auch
nicht sehr erfolgreich verlaufen sei. Dort hätten sich von insgesamt 80
angeschriebenen Firmen nur 5 geäußert, wovon wiederum lediglich ein Unternehmen
bereit war, eine Vergünstigung anzubieten. Das Land empfiehlt, dass erste Karten erst ausgegeben werden
sollten, wenn 30 öffentliche und private Vergünstigungen lokal angeboten werden
können (landesweit werden zur Zeit 369 Vergünstigungen angeboten). Die Ehrenamtskarte für den Bereich der Stadt Göttingen ist
im Interesse der Begünstigten eigentlich nur sinnvoll, wenn auch der Landkreis
die Karte einführt. Eine Anfrage dort ergab, dass man sich abwartend verhalten
würde. Eine konkrete Einführung sei bisher weder beschlossen noch geplant. 4. Anerkennung des
Ehrenamtes durch die Stadt Göttingen Die Stadt Göttingen organisiert bereits Ehrungen und
Veranstaltungen, um sich für das Engagement ihrer ehrenamtlich Tätigen zu
bedanken. 4.1 „Tag der
Ehrenamtlichen“ Derzeit richtet die Stadt in unregelmäßigen Abständen den
„Tag der Ehrenamtlichen“ aus, um ihren Bürgern für das freiwillige
Engagement zu danken. Im Rahmen dieses Empfangs durch den Oberbürgermeister
werden besondere ehrenamtliche Verdienste herausgestellt und beispielhaft
geehrt. Umrahmt wird die Veranstaltung von einem Kulturprogramm. 4.2 Sportlerehrungen Zudem richtet die Göttinger Sport und Freizeit GmbH &
Co. KG die Sportlerehrungen aus, in deren Rahmen nicht nur sportliche
Leistungen, sondern auch sportliche Ehrenamtsarbeit gewürdigt wird. 4.3 Jugendleiter-Card
(JULEICA) Als Anerkennung in der Jugendarbeit beteiligt sich die Stadt
an der im gesamten Bundesgebiet bekannten Jugendleiter-Card. Diese können
Jugendliche ab 16 Jahren (in Ausnahmefällen ab 15 Jahren) erhalten, sofern sie
einen Qualifizierungsnachweis durch ihre Verbände erbringen. Im Rahmen der
letzten Veranstaltung hat der Oberbürgermeister 55 neue Karten ausgehändigt. Der Nds. Landesjugendring steht der Einführung der
Ehrenamtskarte nicht positiv gegenüber. Viele Vergünstigungen der
Ehrenamtskarte würden nicht auch für die JULEICA gelten, so dass diese deshalb
in den Hintergrund gedrängt und abgewertet würde. 60 % der JULEICA-Inhaber sind
nach Angaben des Landesjugendamtes über 18 Jahre alt. Bundesweit gibt es 1.700
JULEICA-Vergünstigungen. Der überwiegende Teil der heute engagierten Erwachsenen habe
nach Informationen des Landesjugendrings bereits in der Jugendphase ein
Ehrenamt übernommen. Es sei aber besonders wichtig, das Ehrenamt im
jugendlichen Alter zu fördern. Daher sollte das Ehrenamt in dieser Lebensphase
besonders anerkannt und nicht durch die Ehrenamtskarte abgewertet werden. 5. Fazit Der Ehrenamtskarte steht man landesweit eher zurückhaltend
gegenüber. Vorbehalte bestehen beim NST und beim Nds. Landesjugendring. Nur
etwa 1/5 der niedersächsischen Kommunen beteiligt sich. Sinn macht die
Ehrenamtskarte für die Stadt Göttingen nur, wenn sich auch der Landkreis
Göttingen anschließt. Ferner werden Probleme gesehen, 30 öffentliche und private
Institutionen in unserer Stadt zu finden, die Vergünstigungen gewähren würden. Finanzielle
Auswirkungen: Enfällt. Anlagen: Antrag
der CDU-Ratsfraktion Aktuelle
Aufstellung der landesweiten Vergünstigungen
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