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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales und Wohnungsbau nimmt die
folgende Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis:
Stellungnahme
der Verwaltung: Zum Antrag der GÖLinke-Ratsfraktion: Die Punkte
1 – 3 des Antragstellers werden ersetzt durch: Die Verwaltung wird E.ON mit der Bitte anschreiben, den bestehenden Sozialtarif für Strom allen Leistungsempfänger/innen anzubieten. Die E.ON wird gebeten, den Sozialtarif Strom als Ökostromtarif (100 % erneuerbare Energie) anzubieten. Da es den E.ON Sozialtarif Strom bereits für eine begrenzte Zahl von Haushalten gibt, hält die Verwaltung es im Sinne der Gerechtigkeit für sinnvoll, diesen Sozialtarif allen Leistungsempfängern anzubieten. Da die angemessenen Kosten der Heizung vom SGB II-Träger und nicht vom Hilfeempfänger übernommen werden, ist eine Rabattierung durch die Stadtwerke Göttingen AG nicht sinnvoll. Zum Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion: Das von der Bildungseinrichtung BUPNET GmbH
konzipierte Fortbildungsangebot „Projektwerkstatt Energie - Effizienz
– Sensibilisierung und Beratung“ (vgl. Anlage) sollte nach der
erforderlichen Zulassung gem. § 85 SGB III durchgeführt werden. In der
neunmonatigen Fortbildung sollen möglichst 16 Bezieher/innen von
Arbeitslosengeld II aus der Stadt und dem Landkreis Göttingen zu
Energieberatern insbesondere für Privathaushalte qualifiziert werden. Nach
Abschluss der Fortbildung sollen im Rahmen eines Pilotprojektes zunächst 4 der
Teilnehmenden auf Basis von ABM – Förderung (oder Nachfolgeförderung, je
nach Gang der Gesetzesänderungen SGB II und SGB III) für mindestens sechs
Monate als Energieberater eingestellt werden. Anstellungsträger für die 4
Arbeitnehmer soll, wenn möglich, die Energieagentur oder das Energiereferat
sein. Letzteres setzt voraus, dass - ebenfalls über Arbeitsfördermittel
finanziert - eine weitere Person für Koordination und Anleitung beschäftigt
wird. Nach Ablauf von sechs Monaten soll die Wirkung und Effizienz der
Tätigkeit der Energieberater ausgewertet und bei positiver Bewertung sollen Möglichkeiten
einer weiteren Beschäftigung – mit oder ohne Arbeitsförderung - geprüft
werden.
Finanzielle
Auswirkungen: In der ersten Phase des Projektes
(Fortbildungsangebot) keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Göttingen Anlagen: Antrag
der GÖLinke-Ratsfraktion vom 22.5.2008 Änderungsantrag
der SDP-Ratsfraktion vom 6.6.2008 Auszug
aus der Niederschrift des Rates vom 6.6.2008 Fortbildungsangebot
der Bildungseinrichtung BUPNET GmbH
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