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Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss möge den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Bericht: Energieagentur
für die Region Göttingen Entsprechend eines Beschlusses im Verwaltungsausschuss vom
16.07.2007 wurde im September 2007 gemeinsam mit dem Landkreis Göttingen eine
Informations- und Diskussionsveranstaltung durchgeführt, auf der Konzepte
regionaler Energieagenturen vorgestellt wurden (Klimaschutzagentur Region
Hannover und EZA! Energie- und
Umweltzentrum Allgäu). Nach dem daraufhin folgenden Antrag der Bündnis 90/Die
Grünen-Ratsfraktion ("Eine kommunale Energieagentur für die Region
Göttingen – jetzt starten") und einem gleichlautenden Antrag im
Kreistag wurde von Stadt und Landkreis eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die
Gründung einer regionalen Energieagentur geprüft hat. Im ersten Zwischenbericht vom Januar 2008 (siehe Anlage 1)
wurden die Ziele sowie die möglichen Aufgabenschwerpunkte einer Energieagentur
für die Stadt und den Landkreis dargestellt. Hierbei wurde sich an bestehenden
regionalen Energieagenturen mit vergleichbaren kommunalen Zusammenhängen
orientiert (wie z.B. an der Klimaschutzagentur Region Hannover, dem EZA!, der
Energieagentur im Landkreis Kassel oder der Energieagentur Oberfranken). Weiterhin wurden Strukturvarianten skizziert und potentielle
Partner der Energieagentur aufgelistet. Für diese Punkte, wie auch für die
Grundfinanzierung, bestand Abstimmungs- und Klärungsbedarf im Bereich von Stadt
und Landkreis Göttingen, sowie auch mit den entsprechenden Partnern. Um das Konzept weiter zu konkretisieren und die notwendigen
Klärungen herbeizuführen, wurde beim Landkreis Göttingen eine halbe Stelle
eingerichtet, die auf sechs Monate befristet ist (von Ende Mai bis Ende
November 2008). Die Kosten für diese Stelle werden von Stadt und Landkreis
jeweils zur Hälfte getragen. Der Arbeitsplatz wurde bei der Stadt Göttingen
eingerichtet. Es wurde zu einer Vielzahl der möglichen Partner aus dem
Energiebereich Kontakt aufgenommen, das Vorhaben vorgestellt und die
Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitfinanzierung abgefragt. Die Ergebnisse dieser
Kontakte sind in Anlage 2 tabellarisch dargestellt. Interesse an einer Energieagentur Von der Mehrzahl der angesprochenen Einrichtungen wird die
Gründung einer Energieagentur für die Region Göttingen begrüßt. Von den
Befürwortern wird die Notwendigkeit
einer Vernetzung und Bündelung der bereits vielfältigen Aktivitäten gesehen. Als
Vorteile für die eigene Einrichtung werden z.B. eine Effizienzsteigerung der
eigenen Arbeit und eine verbesserte Wahrnehmbarkeit durch Synergieeffekte
angeführt. Von keinem dieser Gesprächspartner wird die Energieagentur als
Konkurrenz gesehen. Ablehnung der Idee zur Gründung einer Energieagentur wurde
von den Versorgungsbetrieben Hann. Münden, der Eichsfelder Energie- und
Wasserversorgungsgesellschaft und den Gemeindewerken Bovenden ausgesprochen.
Die Gemeinden des Landkreises Göttingen stehen der Energieagentur verhalten bis
ablehnend gegenüber, wenn damit zusätzliche freiwillige Ausgaben für den
Kreishaushalt verbunden sind. Mitarbeit oder Kooperation bei einer Energieagentur Von den Befürwortern halten die meisten eine Kooperation mit
einer Energieagentur für wünschenswert. Es wurde deutlich, dass vielfältige
Ideen für gemeinsame Aktionen oder Projekte vorhanden sind. Die Mitwirkung an
der inhaltlichen und institutionellen Gestaltung der Energieagentur wird von
vielen befürwortet. Struktur und Finanzierung einer Energieagentur Die mögliche Struktur einer Energieagentur hängt stark von
der zur Verfügung stehenden Grundfinanzierung ab. Zur Aufstockung der Grundfinanzierung für einen befristeten
Zeitraum wurde die Antragstellung im Rahmen des IEE Förderprogramm der EU zur
„Gründung lokaler und regionaler Energieagenturen“ geprüft, ein
Finanzierungsplan erstellt (Anlage 3) und ein Förderantrag schon weitgehend
ausgearbeitet. Für den Antrag war die Schaffung von mindestens drei Vollzeitstellen
mit einer entsprechenden Kofinanzierung über mindestens fünf Jahre
Voraussetzung. Da die potentiellen Hauptförderpartner ihre in Aussicht
gestellten Mittel nicht bestätigten, musste von einer Antragstellung Abstand
genommen werden. An der Grundfinanzierung will sich kaum eine Einrichtung
beteiligen, bis auf einige wenige Einrichtungen mit einem relativ geringen
Beitrag. Die Grundfinanzierung wird als wichtige übergeordnete Aufgabe
angesehen. Bei der Durchführung von gemeinsamen Projekten und
Aktivitäten können sich einige Einrichtungen entsprechend ihrer finanziellen
Möglichkeiten im Einzelfall auch größere Beiträge vorstellen. Dies muss jedoch
jeweils projektbezogen ausgehandelt und vereinbart werden. Damit ist eine Struktur für die Energieagentur als
gemeinnützigen GmbH oder Verein, wie sie im ersten Zwischenbericht vom Januar
2008 skizziert wurde und wie sie für Energieagenturen in vielen Regionen in
Deutschland verwendet wird, momentan für die Region Göttingen nicht umsetzbar. Ob eine andere ggf. kleinere Lösung gefunden werden kann,
wird derzeit mit dem Landkreis Göttingen in weiteren Gesprächen geprüft. Finanzielle
Auswirkungen: Der
Bericht hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Anlagen: Anlage
1: Zwischenbericht Energieagentur Göttingen vom Januar 2008 Anlage
2: Befragung von Einrichtungen zur Energieagentur Region Göttingen Anlage
3: Entwurf eines Finanzierungsplans
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