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Betreff: Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 "Gewerbegebiet Siekanger" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:11-Fachbereich Personal und Organisation
Beratungsfolge:
Ortsrat Grone Anhörung
28.08.2008 
17.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Grone ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Anhörung
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet Siekanger“ wird mit seiner Begründung zugestimmt.

 

Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für den o.g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
    • Die Fläche soll als Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt entwickelt werden.
    • Es soll der Stärkung des Logistikstandorts Göttingen als weitere Ergänzung des nordöstlich gelegenen GVZ dienen.
    • Gem. Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen handelt es sich bei dem Gewerbegebiet um keinen Standort zur Entwicklung von Einzelhandel. Dieser soll im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten grenzen die Kleingartenkolonien „Leineberg-West“ und „Hagenblick“ direkt an den Planbereich. Teilweise sind die östlichen Flächen im Bebauungsplan Göttingen - Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“ebenfalls als Kleingärten festgesetzt.

Im Süden bildet der Siekgraben, der gleichzeitig die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf darstellt, die Grenze des Planbereiches.

Die westliche Grenze bildet die Siekhöhenallee (K36), die die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes übernehmen wird.

 

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000.

 

Begründung:

 

Begründung:

 

Mitte der neunziger Jahre wurde ein erster Anlauf unternommen dieses Areal zu entwickeln. Das Bebauungsplanverfahren wurde jedoch nicht zu Ende geführt. Das GVZ der Bahn ging damals nach Kassel.

 

Heute, gut zehn Jahre später, hat sich die Situation im Bereich des Logistik-Marktes deutlich verändert. So verlagern deutsche Seehäfen immer mehr Frachtgut ins Hinterland und neue Autobahnanbindungen (A38) schaffen neue, bzw. andere Verkehrsströme.

 

Göttingen hat aufgrund seiner zentralen Lage innerhalb Deutschlands im Bereich des Zusammentreffens der Autobahnen A7 als wichtige Nord-Süd-Verbindung und der A38 als Anbindung an den östlichen Bereich Deutschlands und auch Osteuropas eine zunehmende Bedeutung als Logistikstandort.

Mit dem Bau des Güterverkehrszentrums (GVZ) sind Verladevorgänge Schiene-Straße und Straße-Schiene möglich.

 

Der hier entstehende Logistikstandort soll Umladevorgänge auch von LKW zu LKW ermöglichen und die räumlichen Vorraussetzungen für eine Zwischenlagerung in entsprechenden Hallen schaffen. Es soll zudem ein Schienenanschluss geschaffen werden, der auch Ladevorgänge auf die Schiene und von der Schiene ermöglicht. Das Gebiet bietet sich hier insbesondere durch die Nähe zur Anschlussstelle Göttingen der A7 an.

 

Im Bereich des neuen Logistik-Zentrums sollen Hallen mit rund 120.000 m2 Nutzfläche entstehen. Eine Erweiterung des Gebietes in Richtung der Gewerbeflächen der Gemeinde Rosdorf soll ermöglicht werden.

 

Mit dieser Planung wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Göttingen – Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“, der eine Festsetzung von Kleingärten enthält, überplant.

 

 

Verfahren:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 15.10.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Göttingen – Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet Siekanger“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 30.11.2007 im Amtsblatt der Stadt Göttingen bekannt gemacht, ebenso wie der Anhörungstermin im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 3 Abs. 1 BauGB, am 11.12.2007. Zu dieser Veranstaltung ist keine Öffentlichkeit erschienen.

Darüber hinaus hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit sich über die Planung im Rahmen des Aushangs der Pläne vom 03.12.2007 bis 14.12.2007 zu informieren.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 30.11.2007 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis 18.12.2007. Die eingegangenen Anregungen wurden im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.

 

Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Benachrichtigung der Behörden und Verbände mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Um die Erschließung im Plangebiet sicherstellen zu können, sind öffentliche und private Erschließungs- und sonstige Maßnahmen erforderlich.

 

Den entstehenden Kosten stehen die Einnahmen aus dem späteren Verkauf der Grundstücke gegenüber.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
  • Begründung einschließlich Umweltbericht
  • Sowie folgende umweltbezogene Informationen:

-     Archäologisch-geophysikalische Prospektion –Siekanger*

-          Gutachten zum Feldhamstervorkommen und zur Avifauna*

-          Schallgutachten*

 

*) aufgrund des Umfanges der Unterlagen sind diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern stehen bei Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem allris zur Einsichtnahme zur Verfügung

 

Nach Beratung im Ortsrat aktualisiert !

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 6 1 öffentlich 752BP4-P-b-Plan (2818 KB)      
Anlage 7 2 öffentlich 752BP4-P-b-Kopf (88 KB)      
Anlage 8 3 öffentlich 752BP4-P-b-PLZ1 (54 KB)      
Anlage 9 4 öffentlich 752BP4-P-b-PLZ2 (84 KB)      
Anlage 10 5 öffentlich 752BP4-P-b-PLZ3 (20 KB)      
Anlage 11 6 öffentlich 752BP4-P-b-TF1 (154 KB)      
Anlage 12 7 öffentlich 752BP4-P-b-TF2 (116 KB)      
Anlage 13 8 öffentlich 752BP4-P-b-TF3 (171 KB)      
Anlage 14 9 öffentlich 752BP4-P-b-TF4 (126 KB)      
Anlage 16 10 öffentlich 752BP4-P-b-TF5ÖB1 (145 KB)      
Anlage 15 11 öffentlich 752BP4-P-b-ÖB2 (95 KB)      
Anlage 17 12 öffentlich 752 BP Begründung 4-b (611 KB)      
Anlage 1 13 öffentlich Seiten aus Goettingen Grone Geophysik Bericht - TEIL-I (4583 KB)      
Anlage 2 14 öffentlich Seiten aus Goettingen Grone Geophysik Bericht - TEIL-II (3527 KB)      
Anlage 3 15 öffentlich Seiten aus Goettingen Grone Geophysik Bericht - TEIL-III (4425 KB)      
Anlage 4 16 öffentlich GÖ_Siekanger Feldhamster_Avifauna_2008_Abgabe (1498 KB)      
Anlage 5 17 öffentlich 8000620219-1_gesamt vom 13_08_2008 (2839 KB)      
Stammbaum:
FB61/608/08   Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 "Gewerbegebiet Siekanger" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) - Auslegungsbeschluss   61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
FB61/608/08-1   Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 "Gewerbegebiet Siekanger" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) - Auslegungsbeschluss   61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
 
 

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