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Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan wird mit seiner
Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) öffentlich
ausgelegt.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten grenzen die Kleingartenkolonien
„Leineberg-West“ und „Hagenblick“ direkt an den
Planbereich. Teilweise sind die östlichen Flächen im Bebauungsplan Göttingen -
Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“ebenfalls als
Kleingärten festgesetzt. Im Süden bildet der Siekgraben, der gleichzeitig die
Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf darstellt, die Grenze des Planbereiches. Die westliche Grenze bildet die Siekhöhenallee (K36),
die die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes übernehmen wird. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000. Begründung: Mitte
der neunziger Jahre wurde ein erster Anlauf unternommen dieses Areal zu
entwickeln. Das Bebauungsplanverfahren wurde jedoch nicht zu Ende geführt. Das
GVZ der Bahn ging damals nach Kassel. Heute,
gut zehn Jahre später, hat sich die Situation im Bereich des Logistik-Marktes
deutlich verändert. So verlagern deutsche Seehäfen immer mehr Frachtgut ins
Hinterland und neue Autobahnanbindungen (A38) schaffen neue, bzw. andere
Verkehrsströme. Göttingen
hat aufgrund seiner zentralen Lage innerhalb Deutschlands im Bereich des
Zusammentreffens der Autobahnen A7 als wichtige Nord-Süd-Verbindung und der A38
als Anbindung an den östlichen Bereich Deutschlands und auch Osteuropas eine
zunehmende Bedeutung als Logistikstandort. Mit
dem Bau des Güterverkehrszentrums (GVZ) sind Verladevorgänge Schiene-Straße und
Straße-Schiene möglich. Der
hier entstehende Logistikstandort soll Umladevorgänge auch von LKW zu LKW
ermöglichen und die räumlichen Vorraussetzungen für eine Zwischenlagerung in
entsprechenden Hallen schaffen. Es soll zudem ein Schienenanschluss geschaffen
werden, der auch Ladevorgänge auf die Schiene und von der Schiene ermöglicht.
Das Gebiet bietet sich hier insbesondere durch die Nähe zur Anschlussstelle
Göttingen der A7 an. Im
Bereich des neuen Logistik-Zentrums sollen Hallen mit rund 120.000 m2 Nutzfläche entstehen. Eine Erweiterung des Gebietes
in Richtung der Gewerbeflächen der Gemeinde Rosdorf soll ermöglicht werden. Mit
dieser Planung wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Göttingen – Grone
Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“, der eine Festsetzung von
Kleingärten enthält, überplant. Verfahren: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 15.10.2007
die Aufstellung des Bebauungsplanes Göttingen – Grone Nr. 29
„Gewerbegebiet Siekanger“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am
30.11.2007 im Amtsblatt der Stadt Göttingen bekannt gemacht, ebenso wie der
Anhörungstermin im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 3
Abs. 1 BauGB, am 11.12.2007. Zu dieser Veranstaltung ist keine Öffentlichkeit
erschienen. Darüber
hinaus hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit sich über die Planung im Rahmen des
Aushangs der Pläne vom 03.12.2007 bis 14.12.2007 zu informieren. Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit
Anschreiben vom 30.11.2007 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis
18.12.2007. Die eingegangenen Anregungen wurden im vorliegenden Entwurf
berücksichtigt. Der
nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. §
3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Benachrichtigung der Behörden und Verbände
mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf. Finanzielle
Auswirkungen: Um
die Erschließung im Plangebiet sicherstellen zu können, sind öffentliche und
private Erschließungs- und sonstige Maßnahmen erforderlich. Den entstehenden Kosten stehen die Einnahmen aus dem
späteren Verkauf der Grundstücke gegenüber. Anlagen:
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Archäologisch-geophysikalische Prospektion –Siekanger* -
Gutachten
zum Feldhamstervorkommen und zur Avifauna* -
Schallgutachten* *) aufgrund des Umfanges der Unterlagen sind diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern stehen bei Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem allris zur Einsichtnahme zur Verfügung Nach Beratung im Ortsrat aktualisiert !
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