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Beschlussvorschlag: 1.
Die zum Entwurf der 93. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der
Stadt Göttingen „Gewerbegebiet Siekanger“ im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend den
Vorschlägen in der Anlage beschieden.
Geltungsbereich: Das
Plangebiet wird im Norden durch die ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten
grenzen die Kleingartenkolonien „Leineberg-West“ und
„Hagenblick“ direkt an den Planbereich. Im Süden bildet der
Siekgraben, der gleichzeitig die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf
darstellt die Grenze des Planbereiches. Die westliche Grenze verläuft an der
Ostseite der vorhandenen Wendeschleife in Verlängerung nach Norden. Es
handelt sich um drei Flurstücke der Flur 6 Gemarkung Göttingen-Grone mit den
Nummern: 778/000, 779/000 und 780/000, die insgesamt eine Größe von 7,2 ha
aufweisen. Allgemeine
Planungsziele: Der
Bereich Siekanger soll zum Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt
entwickelt werden. Diese drei Flurstücke wurden bislang nicht für Kleingärten
genutzt. Sie sollen der flächenintensiven Logistiknutzung in diesem Bereich
mehr Spielräume ermöglichen. Das
„Gewerbegebiet Siekanger“ soll der Stärkung des Logistikstandorts
Göttingen als weitere Ergänzung des nordöstlich gelegenen GVZ dienen. Maßgeblich
für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplanes
im Maßstab 1:5000. Begründung: Der Bereich Siekanger soll zum Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt entwickelt werden. Bereits in den neunziger Jahren war am Standort Siekanger über ein Logistikzentrum nachgedacht worden, was damals aus unterschiedlichsten Gründen nicht zur Realisierung gekommen ist. Nunmehr hat sich die Lage auf dem Logistikmarkt verändert . Die zentrale Lage Göttingens und die sehr gute Anbindung an Autobahn und Schienennetz haben diesen Standort für eine Logistik-Nutzung attraktiv werden lassen. Das „Gewerbegebiet Siekanger“ soll der Stärkung des Logistikstandortes Göttingen als weitere Ergänzung des nördlich gelegenen Güterverkehrszentrums (GVZ) dienen. Um im Bereich Siekanger ein Logistikzentrum entwickeln zu können, werden bisher im Flächennutzungsplan als „Grünland – Dauerkleingärten“ festgesetzte Flächen für die gewerbliche Nutzung benötigt. Parallel zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wurde der Bebauungsplan Göttingen - Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet Siekanger“ aufgestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist Vorraussetzung für die Rechtskraft des Bebauungsplanes, der gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Der Aufstellungsbeschluss für diese F-Plan-Änderung wurde vom Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Göttingen in seiner Sitzung am 15.10.2007 gefasst. Dieser Beschluss wurde am 30.11.2007 im Amtsblatt der Stadt Göttingen bekannt gemacht, ebenso wie der Termin für die frühzeitige Bürgerbeteiligung der Bürger am 11.12.2007. Zu dieser Veranstaltung sind keine Bürger erschienen. Darüber hinaus hatten die Bürger Gelegenheit sich durch Aushang der Pläne vom 03.12. bis 14.12.2007 zu informieren. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 30.11.2007 mit Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis 18.12.2007. Die eingegangenen Anregungen wurden im vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Der nächste Verfahrensschritt war die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Benachrichtigung der Behörden und Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf. Die Zustimmung zum Entwurf und zur öffentlichen Auslegung wurde am 05.05.2008 vom Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen beschlossen. Die Auslegung wurde am 08.05.2008 im Amtsblatt der Stadt Göttingen bekannt gemacht und vom 16.05.2008 bis 16.06.2008 durchgeführt. Die zu beteiligenden Behörden und sonstige Verbände wurden darüber informiert und um Stellungnahme bis zum Ende der Auslegungsfrist am 16.06.2008 gebeten. Von Behörden und Umweltverbänden sind Anregungen vorgebracht worden, die gemäß dem Vorschlag in der Anlage beschieden werden sollen. Mit dem Beschluss wird die Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt und das Verfahren abgeschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Regierungsvertretung Braunschweig, zur Genehmigung vorzulegen und wird erst mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt der Stadt Göttingen rechtswirksam. Finanzielle
Auswirkungen: Durch
die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Göttingen keine
Kosten. Anlagen:
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Archäologisch-geophysikalische
Prospektion –Siekanger* -
Gutachten
zum Feldhamstervorkommen und zur Avifauna* -
Schallgutachten* *) aufgrund des Umfanges der Unterlagen sind diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern stehen bei Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem allris zur Einsichtnahme zur Verfügung
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