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Betreff: Verstetigungskonzept Grone-Süd 'Soziale Stadt'
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:50-Fachbereich Soziales
    Dezernat D - Planen, Bauen und Umwelt
   Dezernat C - Soziales und Kultur
   11-Fachbereich Personal und Organisation
Beratungsfolge:
Ortsrat Grone Anhörung
28.08.2008 
17.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Grone ungeändert beschlossen   
A. f. Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau Vorberatung
02.09.2008 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnungsbau zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
04.09.2008 
31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

- Das vorliegende Verstetigungskonzept für Grone-Süd wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

- Die investiven Maßnahmen werden abgeschlossen.

- Die Sanierungssatzung wird aufrecht erhalten.

Begründung:

Begründung:

 

Im Jahr 2010 endet der bisher beabsichtigte Förderzeitraum für das Programm „Soziale Stadt“ im Sanierungsgebiet „Grone-Süd“. Aufgrund der kontinuierlichen Maßnahmendurchführung können alle umsetzbaren der im „Integrierten Handlungskonzept“ vorgesehenen investiven Maßnahmen bereits zum Ende 2008 realisiert werden. Hierzu zählen insbesondere die Errichtung des Nachbarschaftszentrums, die Umstrukturierung des zentralen Bereichs mit Jonaplatz und Nahversorgungseinrichtung, die Aufwertung von Verkehrs- Grün- und Spielflächen (Elmpark) sowie Einzelmaßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfelds. Insgesamt wurden in Grone-Süd bis Ende ’08 rd. 4,92 Mio € Haushaltsmittel investiert. Die Maßnahmen wurden überwiegend durch die Städtebauförderung des Landes und Bundes sowie aus dem EFRE-Programm der EU kofinanziert (3,46 Mio €); es konnte eine Förderquote von rd. 70 % erreicht werden. Fördermittel aus der Städtebauförderung werden daher ab 2009 nicht mehr neu beantragt. Eventuelle Restmittel werden in das Sanierungsgebiet Alt-Grone übertragen. Der Schwerpunkt der Investitionen wird sich in den kommenden Jahren auf das Sanierungsgebiet Alt-Grone beziehen.

Auch nach Abschluss der investiven Maßnahmen sind jedoch weitere nichtinvestive Maßnahmen in Grone-Süd erforderlich, um die erreichten Erfolge zu verstetigen und den Stadtteil auch langfristig zu stabilisieren. Aufgrund der schon bewilligten und derzeit beantragten nichtinvestiven Programmförderung aus den Programmen des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung für das Sanierungsgebiet „Grone Süd“ (z.B. Modellvorhaben Elternkompetenzzentrum, „Produktionsschule“) ist zudem die Aufrechterhaltung der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebiets - die tlw. Voraussetzung der entsprechenden Bewilligungsbescheide war – unbedingt erforderlich. Mit der Umsetzung der Maßnahmen haben sich über aktivierende Beteiligungsschritte in Projekten der Stadterneuerung und den zahlreichen komplementären Maßnahmen nicht-investiver Förderung im Sanierungsgebiet (LOS, E+C etc.) neue Strukturen im Stadtteil herausgebildet, die eine verstärkte Kommunikation und Netzwerkbildung bewirkt haben. Um deren Fortbestand zu sichern, ist insbesondere hier nach der Programmphase auf Kontinuität zu achten. Zum nachhaltigen Aufbau selbsttragender Strukturen bedarf es in einzelnen Bereichen einer gezielten Fortsetzung und Sicherung von erfolgreich umgesetzten Projekten. Die für den Lebensalltag der Menschen in Grone-Süd bislang erreichten Verbesserungen sollen daher nach Wunsch der Stadt und Zustimmung des Landes verstetigt werden. Deshalb soll auch nach Abschluss der investiven Maßnahmen die Sanierungssatzung noch nicht aufgehoben werden.

Um die Stadtteilarbeit weiterhin auch finanziell aktiv zu unterstützen, soll der Verfügungsfonds für Grone-Süd aufrechterhalten bleiben und für eine Übergangszeit von zunächst etwa 3 Jahren mit städtischen Mittel auf einen Betrag von 3.500€ per anno aufgestockt werden.

Der vorliegende Entwurf des Verstetigungskonzepts fasst alle bisher realisierten und bis zum Ende 2008 umsetzbaren investiven Maßnahmen zusammen und stellt den Bezug zu den in den „Vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) angestrebten Sanierungszielen und Projekten dar. Darüber hinaus werden die Schlüsselprojekte der Verstetigung dargestellt, die deutlich machen sollen, dass mit der Stadtsanierung eine Prozess der sozialen Erneuerung angestoßen wurde, der mit dem Ende der investiven Förderung nicht abgeschlossen werden kann. Insbesondere beim Aufbau der sozialen Infrastruktur sind Erfolge zu verzeichnen, die jedoch durch Fortsetzungsmaßnahmen verstetigt werden müssen. Eine Schlüsselrolle wird hierbei das Nachbarschaftszentrum als wichtiger lokaler Treffpunkt einnehmen. Zukünftige quartiersbezogene Beteiligungsprojekte sollen hierüber erfolgen. Die Ausgestaltung dieser Aufgaben bedarf einer näheren Abstimmung.

Mit dem Auslaufen der investiven Phase in Grone Süd kann die Stadt zudem ein zusätzliches Gebiet der sozialen Stadterneuerung voranbringen. Das Land hat im Vorfeld signalisiert, dass eine Programmneuaufnahme bei Beendigung bzw. Abschluss der investiven Maßnahmen eines bestehenden Sanierungsgebiets vorstellbar ist. Diese Voraussetzung kann aus Sicht der Stadt durch den Abschluss der investiven Maßnahmen in Grone-Süd erfüllt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Stadtteilfonds: 3.500€ / anno

Anlagen:

Anlagen:

 

Verstetigungskonzept

(wird zur Ortsratssitzung am 28.08.08 als Tischvorlage nachgereicht)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verstetigung-Grone-Sued-1 (6115 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Verstetigung-Grone-Sued-2 (5104 KB)      
 
 

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