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Betreff: Widmung der Straße Landwacht in Herberhausen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60) Beteiligt:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
21.08.2008 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
05.09.2008 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Straße Landwacht in Herberhausen als öffentliche Straße gewidmet.

 

Landwacht:

Von der Straße „Zum Hohen Brunnen“ bis „Landwacht Hausnr. 16“ (westl. Grundstücksgrenze), Flurstück 146/3 teilweise, Flur 47, Gemarkung Göttingen, auf einer Länge von 300 m.

 

Landwacht:
Von der Straße „Landwacht“ in östliche Richtung abgehender befahrbarer Wohnweg vor den Gebäude-Grundstücken Nr. 10, 10 a + 10 b –teilweise- auf einer Länge von 45 m.

Begründung:

 

Begründung:

 

Die entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Göttingen Herberhausen „Landwacht 111“, rechtskräftig seit dem 19.07.2006 im Jahr 2006 endgültig hergestellte Straße Landwacht wird von der Einmündung „Zum Hohen Brunnen“ bis zur Bebauungsplangrenze bzw. dem Bebauungsende (südöstliche Grundstücksgrenze Landwacht 16) auf einer Länge von 300 m als öffentliche Straße gewidmet. Der Stichweg nördlich des Grundstücks „Landwacht 12“ wird auf einer Länge von 45 m als befahrbarer Wohnweg gewidmet.

 

Der zu widmende Straßenbereich ergibt sich aus der beigefügten Katasterrahmenkarte, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach erfolgter Widmung ist die Veranlagung zu Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB resp. der Erschließungsbeitragssatzung vorgesehen (ca. 50.000,- EUR).

 

Weiterhin löst die Widmung die sich aus der Straßenbaulast ergebenden Pflichten aus (bauliche Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht).

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Katasterrahmenkarte

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Widmungsskizze (540 KB)      
 
 

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