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Beschlussvorschlag: Nach
§ 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Straße Landwacht in
Herberhausen als öffentliche Straße gewidmet. Landwacht:
Von
der Straße „Zum Hohen Brunnen“ bis „Landwacht Hausnr.
16“ (westl. Grundstücksgrenze), Flurstück 146/3 teilweise, Flur 47,
Gemarkung Göttingen, auf einer Länge von 300 m. Landwacht: Begründung: Die
entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Göttingen Herberhausen
„Landwacht 111“, rechtskräftig seit dem 19.07.2006 im Jahr 2006
endgültig hergestellte Straße Landwacht wird von der Einmündung „Zum
Hohen Brunnen“ bis zur Bebauungsplangrenze bzw. dem Bebauungsende
(südöstliche Grundstücksgrenze Landwacht 16) auf einer Länge von 300 m als
öffentliche Straße gewidmet. Der Stichweg nördlich des Grundstücks
„Landwacht 12“ wird auf einer Länge von 45 m als befahrbarer Wohnweg
gewidmet. Der
zu widmende Straßenbereich ergibt sich aus der beigefügten Katasterrahmenkarte,
welche Bestandteil dieses Beschlusses ist. Finanzielle
Auswirkungen: Nach
erfolgter Widmung ist die Veranlagung zu Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB
resp. der Erschließungsbeitragssatzung vorgesehen (ca. 50.000,- EUR). Weiterhin
löst die Widmung die sich aus der Straßenbaulast ergebenden Pflichten aus
(bauliche Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht). Anlagen: Katasterrahmenkarte
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