![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Nach
§ 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Straße westlich der
Heinrich-Heine-Schule als öffentliche Straße gewidmet. Geh-
und Radweg: Von
dem Verbindungsweg St.-Heinrich-Straße zur Backhausstraße, abgehend in südlicher
Richtung bis zum Gewässer Rehbach, Flur 8 in Grone, Flurstück 392/1, Größe 1798
qm, Länge 125 m. Begründung: Nach den
Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plan Grone Nr. 2 „Ortszentrum am
Rehbach 4. Änderung“ ist im westlichen Bereich der o.g. Verbindungsweg
als öffentl. Rad- und Gehweg festgesetzt und daher entsprechend zu widmen. Der
Verbindungsweg ist im beigefügten Planauszug dargestellt. Die
Wegeverbindung westlich der Heinrich-Heine-Schule ist durch die Stadt Göttingen
im Jahr 2007 hergestellt worden. Durch die Herausmessung aus dem bestehenden
Flurstück wurde ein eigenes Flurstück gebildet. Die Grundbucheintragung
erfolgte im April 2008. Finanzielle
Auswirkungen: Die
Widmung löst die sich aus der Straßenbaulast ergebenden Pflichten aus (bauliche
Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht) Anlagen: Lageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |