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Beschlussvorschlag:
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Göttingen-Esebeck Nr. 6 „Bührener Weg Ost“ wird gemäß § 46 Absatz 1 BauGB das Umlegungsverfahren angeordnet.
Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Göttingen-Esebeck Nr. 6 „Bührener Weg Ost“ ist im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke bereits in dessen Sitzung vom 10.07.08 beraten worden; auf die Drucksache FB61/490/07 wird verwiesen. Der Ausschuss hat dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt.
Zur Umsetzung der in vorb. Drucksache dargelegten Planungen sind umfangreiche Neuordnungen der Eigentumsverhältnisse erforderlich. Bereits in der Ausschuss-Sitzung v. 10.07.08 wurde darauf hingewiesen, dass diese Neuordnung der Eigentumsverhältnisse – wie auch in anderen kleinräumigen Baugebieten in den Göttinger Ortsteilen üblich - im Wege der Umlegung erfolgen soll. Hierzu ist ein Umlegungsverfahren förmlich anzuordnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Keine. |
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