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Betreff: Anordnung des Umlegungsverfahrens für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 235 'Windausweg'
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
21.08.2008 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
05.09.2008 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 235 „Windausweg“ wird gemäß § 46 Absatz 1 BauGB das Umlegungsverfahren angeordnet.

 

Begründung:

 

Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 235 „Windausweg“ ist im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke bereits in dessen Sitzung vom 19.06.08 beraten worden; auf die Drucksache FB61/581/08 wird verwiesen.

 

Der Ausschuss hat dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt; der Verwaltungsausschuss hat den Aufstellungsbeschluss in dessen Sitzung vom 07.07.08 gefasst.

 

Zur Umsetzung der in vorb. Drucksache dargelegten Planungen sind umfangreiche Neuordnungen der Eigentumsverhältnisse erforderlich. Dies soll im Wege der Umlegung erfolgen. Hierzu ist ein Umlegungsverfahren förmlich anzuordnen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Keine.

 
 

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