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Beschlussvorschlag: Zur
Verwirklichung des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 235 „Windausweg“
wird gemäß § 46 Absatz 1 BauGB das Umlegungsverfahren angeordnet. Begründung: Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 235
„Windausweg“ ist im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
bereits in dessen Sitzung vom 19.06.08 beraten worden; auf die Drucksache
FB61/581/08 wird verwiesen. Der
Ausschuss hat dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt; der Verwaltungsausschuss
hat den Aufstellungsbeschluss in dessen Sitzung vom 07.07.08 gefasst. Zur
Umsetzung der in vorb. Drucksache dargelegten Planungen sind umfangreiche
Neuordnungen der Eigentumsverhältnisse erforderlich. Dies soll im Wege der
Umlegung erfolgen. Hierzu ist ein Umlegungsverfahren förmlich anzuordnen. Finanzielle
Auswirkungen: Keine. Anlagen: Keine. |
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