![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Bezugnehmend
auf die Anträge zur SozialCard der Ratsfraktionen der GöLinke und der
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Nach dem Muster des Landkreises
Göttingen als örtlicher Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
wird die Stadt Göttingen bei Ausgabe der Leistungsbescheide nach dem SGB II,
SGB XII, AsylbLG und WoGG eine Bescheinigung als SozialCard, wie unten
angegeben, für jeden Leistungsempfänger/in ausdrucken. 2. Die Freizeit-, Sport- und
Kultureinrichtungen in der Stadt Göttingen werden über die Ausgabe dieser
Bescheinigungen informiert. 3. Jedem Erstbescheid wird die
Auflistung von Göttinger Kulturinstituten, Freizeit- und Sozialeinrichtungen
sowie anderer Organisationen, die für einkommensschwache und bedürftige
Göttinger Bürgerinnen und Bürger besondere Vergünstigungen anbieten, beigefügt. Der Ausschuss für Soziales und Wohnungsbau ist in
seiner Sitzung am 02.09.2008 einem
Ergänzungsantrag der SPD- und Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktionen gefolgt und
empfiehlt dem Rat mehrheitlich, nachfolgende Punkte ebenfalls zu beschließen: 4. Die Stadt Göttingen übernimmt den
Mitgliedsbeitrag für einen Göttinger Sportverein für Leistungsempfängerinnen
und Leistungsempfänger unter 18 Jahren. Die Abrechnung erfolgt über die
Sportvereine. Bei angenommenen 1000 Kindern und Jugendlichen entstehen
hierdurch Kosten von ca. 60.000 Euro im Jahr, die den Göttinger Sportvereinen
erstattet werden. 5. Das Badeparadies Eiswiese bietet für
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger unter 18 Jahren eine
Zusatzermäßigung in Höhe von 1 Euro pro Schwimmbadbesuch an. Die Stadt Göttingen
gleicht den Ausfall für Eintrittseinnahmen an die GöSF mit jährlich bis zu
10.000 Euro aus. Die Ferienkarte für die Freibäder wird für
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger unter 18 Jahren um 5 Euro
ermäßigt, hierfür wird der GöSF ein Ausgleich von 2.500 Euro gewährt. 6. Jeder Leistungsbezieher/in erhält
einmal jährlich einen Bildungsgutschein für den Besuch der Volkshochschule
Göttingen e.V. im Wert von 40,00 Euro. Für den Personenkreis, die den
Bildungsgutschein einlösen, werden der VHS 8.000 Euro als Ausgleich gewährt. 7. Im Foyer des Neuen Rathauses, im
Job-Center und im Job-Center Jugend ist eine Auflistung der Rabattierungen und
der bestehenden kostenlosen Angeboten im Kultur-, Sozial- und Freizeitbereich
in ansprechender Form auszulegen. Begründung: Die Stadt Göttingen stellt sich seit Jahren aktiv der
Armutsbekämpfung und hat viele wirkungsvolle Schwerpunktmaßnahmen insbesondere bei der
Beschäftigungsförderung bei Erwachsenen und bei besseren Bildungschancen für
Kinder und Jugendliche eingeführt. Ziel städtischer Armutsbekämpfung ist die
Überwindung dieser Lebenslage und die Hilfe zur Selbsthilfe. Der Stadt Göttingen geht es darum, ökonomische und soziale
Teilhabe- und Verwirklichungschancen für alle Mitglieder in der
Gesellschaft zu gewährleisten. Dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge führt zur
Verfestigung von Armut und muss vermieden werden. Entscheidend ist es
deshalb, den Betroffenen Angebote für Beschäftigung, Betreuung, Bildung und
Weiterbildung zu eröffnen, und sie zu befähigen, mit einer angemessen
entlohnten Erwerbstätigkeit so weit wie möglich vom Bezug von
Transferleistungen unabhängig zu werden. Insofern werden in Göttingen bereits seit Jahren zahlreiche
und z. T. hohe Vergünstigungen eingeräumt, die andere Städte auch nach
Einführung einer SozialCard in diesem Umfang nicht gewähren. Solche außerordentlichen freiwilligen sozialen Leistungen in
Göttingen sind z.B.: -
Das
Gesundheitsamt bietet im Rahmen der Mütterberatung eine kostenlose Impfung für
Kinder an. -
Leistungsempfänger/innen
erhalten auf Wunsch über die Regelungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)
hinaus Kinderbetreuungsangebote für Krippenplätze und Ganztagsplätze.
Die herausragend gute Kindertagesbetreuung in Göttingen unterstützt auch die
pädagogische und Bildungsentwicklung der Kinder von Leistungsempfängern und
unterstützt diese bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. -
Seit
dem 1.1.2008 ist die Nutzung der Stadtbibliothek mit ihrem gesamten
Leistungsspektrum (wie internet oder onleihe) für Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren kostenlos. -
Die
Nutzung des Badeparadieses Eiswiese und der Freibäder ist für Kinder
unter 6 Jahren kostenlos. -
Die
hohe Versorgung mit Ganztagsplätzen in den Kindertagesstätten und Schulen wird
durch das regelmäßige gesunde warme Mittagessen für die Kinder
unterstützt. Dieses Mittagsessen wird von der Stadt Göttingen gefördert, so dass
Leistungsempfänger/innen nicht die vollen Kosten, sondern lediglich die
„häusliche Ersparnis“ im Regelsatz zu tragen haben. Das Mittagessen
kostet für Leistungsempfänger 1,10 €, im Unterschied zum regulären Preis
von ca. 2,50 €. -
Seit
2007 gewährt die Stadt Göttingen eine Einschulungshilfe in Höhe von 80
€ für Kinder von Leistungsempfängern. -
Die
Stadt Göttingen bietet in ihren Kindertagesstätten eine umfassende und für die
Betroffenen kostenlose Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund
an und gleicht die Kürzungen des Landes Niedersachsen mehr als aus. -
Die
Volkshochschule e.V. Göttingen bietet Leistungsempfängern 50% Ermäßigung
auf ihr gesamtes Kursangebot. -
Neben
den zahlreichen Ermäßigungen, die die
einzelnen Kultureinrichtungen gewähren, verschafft das Kulturbonusheft
für 10 € alleine Vergünstigungen für die Kultureinrichtungen in Göttingen
und Südniedersachsen im Wert von mehr als
300 €. Die Information über die vielfältigen Angebote ist
offensichtlich optimierungsbedürftig, damit alle interessierten Berechtigten
ihre Ansprüche einlösen können. Um dies zu verbessern ist folgendes geplant:
Dennoch bleibt anzumerken, dass die Aufsichtsbehörde schon
heute den Umfang der freiwilligen Leistungen der Stadt Göttingen kritisiert, so
auch die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehenden sozialen
Leistungen. Bei einer weiteren Ausweitung derer ist die auflagenfreie bzw.
bedingungslose Genehmigung zukünftiger Haushalte durch das Land in Frage
gestellt. Finanzielle
Auswirkungen: 10.000
€ zur technischen Umsetzung (Voraussetzung des Coupondrucks) und Kosten
für das Faltblatt (ca. 2.000 EUR) Anlagen: Antrag der GöLinke-Ratsfraktion vom
25.10.2007 Ergänzungsantrag der Bündnis 90/Die
Grünen vom 9.11.2007 Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom
22.5.2008 Mustercoupon Liste der
Vergünstigungen Kostenaufstellung/Personenzahl Ergänzungsantrag
der SPD- und Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktionen vom
08.07.2008
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |