![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: 1. Der vereinfachten Änderung nach der öffentlichen Auslegung wird zugestimmt 2. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 5 A „Stargarder Weg“, 3. Änderung im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden. 3. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 5 A „Stargarder Weg“, 3. Änderung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 385, 387 und 388 der Flur 29 Gemarkung Göttingen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500. Begründung: Planungsanlass ist die geplante bauliche Erweiterung
des Waldorfkindergartens im Stargarder Weg Nr. 11 und die damit notwendige
Vergrößerung der Freiflächen. Die Anforderungen an die Zulässigkeit der Aufstellung
eines Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB werden erfüllt. Der Waldorfkindergarten hat aufgrund einer
gestiegenen Nachfrage bereits im August 2006 eine Ganztagsgruppe und im August
2007 eine Kleinkindgruppe eingerichtet. Dies macht eine bauliche Erweiterung
des Kindergartengebäudes erforderlich, da die dort vorhandenen Kapazitäten
damit ausgeschöpft sind. Durch den geplanten Anbau an das bestehende Gebäude
reduziert sich der bisherige Außenspielbereich des Kindergartens, so dass die
gesetzlichen Anforderungen an die Größe der Freifläche nicht eingehalten werden
können. Um diesen gerecht zu werden, beabsichtigt der Waldorfkindergarten die
Flächen des südlich des Kindergartens gelegenen öffentlichen Spielplatzes von
der Stadt Göttingen zu erwerben. Der Einzugsbereich dieses Spielplatzes deckt sich
nahezu mit den Einzugsbereichen der Spielplätze Stralsunder Weg und
Schneidemühler Weg, so dass die Stadt Göttingen einer Aufgabe der öffentliche
Spielfläche zustimmen kann. Der zwischen Kindergarten und Spielplatz verlaufende
öffentliche Fußweg wird an dieser Stelle entfallen, die Flächen werden vom
Kindergarten erworben. Eine in der Wegeparzelle liegende Kanalleitung
(Regenwassersammler) wird mittels eines Leitungsrechtes planungsrechtlich
gesichert. Als Ersatz für die Wegeverbindung wird auf dem westlichen Bereich
des bestehenden Kindergartengrundstücks ein Gehrecht zugunsten der
Öffentlichkeit festgesetzt, so dass eine fußläufige Verbindung zwischen
Stargarder Weg, Kolberger Weg und Reinhäuser Landstraße auch weiterhin
gewährleistet ist. Die Erweiterungsfläche des Kindergartens (derzeitige
Spielplatzfläche) wird als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Kindergarten
festgesetzt. Im Rahmen der Abwägung ergaben sich Änderungen
(erweiterte Festsetzung von Leitungsrechten zugunsten der Leitungsträger), die
einer vereinfachten Änderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB bedürfen. Die Einholung der
Stellungnahmen konnte aufgrund des Sachverhalts auf die durch die Änderung oder
Ergänzung berührten Behörden, hier die Stadt Göttingen als
Grundstückseigentümer, beschränkt werden. Gegen die Änderungen wurden keine
Bedenken geäußert. Bisheriges Verfahren: Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Göttingen Nr. 5A, 3. Änderung "Stargarder Weg" hat der
Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen in seiner Sitzung am 16.07.2007
gefasst. Die Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3
(2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.05.2008 bis 16.06.2008. Die Beteiligung zur 1. vereinfachten Änderung gem. §
4a Abs. 3 BauGB wurde vom 13.06.2008 bis 27.06.2008 durchgeführt. Finanzielle
Auswirkungen: Der Stadt Göttingen entstehen durch die Änderung des
Bebauungsplanes keine Kosten. Die Kosten für den Rückbau des bestehenden
Fußweges sowie die Neuanlage eines Weges auf dem festgesetzten Gehrecht wird
durch den Träger des Kindergartens getragen. Mit dem Verkauf der Fläche des öffentlichen Spielplatzes entstehen Einnahmen von rd. 37.450€ für die Stadt Göttingen. Anlagen: Abwägung
der Stellungnahmen Bebauungsplan
Begründung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |