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Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB.
§
Änderungsbereich 1 a – c Änderung der Zahl der Vollgeschosse von bisher III
als Höchstmaß auf III als zwingend. In diesem Zusammenhang Änderung von Baugrenzen
in Baulinien. Baugebiet WA bleibt erhalten. §
Änderungsbereich 2 Aufgabe des Baufeldes zugunsten der Festsetzung einer
Garagenanlage (Doppelzeile). Baugebiet WA bleibt erhalten. §
Änderungsbereich 3 Verbreiterung der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf
3 m. Festsetzung von Doppelhäusern und Hausgruppen statt nur Hausgruppen. Baugebiet WA bleibt erhalten. §
Änderungsbereich 4. Festsetzung weiterer Flächen für Stellplätze. Baugebiet WA bleibt erhalten. 4. Geltungsbereich: Die
1. Änderung des Bebauungsplanes betrifft räumlich 6 Bereiche. Diese sind in
nachfolgender Skizze gekennzeichnet. Um die Handhabung des Bebauungsplanes auf
Vollzugsebene zu erleichtern, bleibt der Geltungsbereich der Urplanung
unangetastet, er ist also identisch mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung.
Der
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes betrifft Flächen westlich der
Eisenbahnstraße, südlich des Schieferweges und östlich des Leineradweges der
Stadt Göttingen. Es handelt sich um das ehemalige Betriebsgelände Steritex und
die südlich angrenzenden Freiflächen. (siehe Anlage) Begründung: Änderungsbereich 1 a – cDas
städtebauliche Konzept der Urfassung sah ein homogenes Erscheinungsbild der
gesamten Siedlung vor. Städtebauliche Akzente sollten durch die Höhenstaffelung
innerhalb des Baugebietes erreicht werden. Entsprechend sind die Punktgebäude
am östlichen Plangebietsrand und an der Schneeweißbrücke 3-geschossig
festgesetzt worden, während die anderen Gebäude in der Regel maximal 2
Vollgeschosse haben durften. Im Zusammenhang mit einem Baubegehren auf der
Fläche 1c wurde deutlich, dass die gewünschte städtebauliche Dominanz der
Punktgebäude durch die bisherige Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse als
Höchstgrenze nicht erreicht werden konnte. Um die angestrebte Höhenentwicklung
tatsächlich zu erreichen, ist die Festsetzung einer zwingenden 3-Geschossigkeit
erforderlich. In diesem Zusammenhang werden die gegenüberliegenden Baugrenzen
der einzelnen Baufelder in Baulinien umgewandelt. Änderungsbereich 2
In
der bisherigen Vermarktungsphase hat sich herausgestellt, dass immer wieder
Käufer von ihrer Entscheidung zurückgetreten sind, weil im Plangebiet kein
angemessenes Angebot an Garagen besteht. Mit Zufahrt von Norden soll daher ein
2-zeiliger Garagenhof entstehen. Dieser erfordert eine nahezu komplette
Ausnutzung der Flächenbreite. Die geplante Fußwegeanbindung soll dann durch den
Garagenhof führen. Änderungsbereich 3
In
diesem Bereich werden derzeit Gebäude geplant, wo Garagen in die Baukörper
integriert werden. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht muss verbreitert werden,
damit eine Zufahrt überhaupt möglich wird. In das südliche Baufeld passen nur 2
Gebäude, was der bisherigen Festsetzung von Hausgruppen widerspricht. Änderungsbereich 4
In
der Fläche sollen weitere Stellplätze festgesetzt werden, damit der notwendige
Bedarf gedeckt werden kann. Außerdem ist dort ein gemeinsamer Aufstellplatz für
Abfallbehälter der westlich angrenzenden Gebäudezeile vorgesehen. Finanzielle
Auswirkungen: Für
die Stadt Göttingen ergeben sich aus der Planung keine finanziellen
Auswirkungen. Anlagen: §
Geltungsbereich
(ohne Maßstab) §
Städtebaulicher
Entwurf (ohne Maßstab)
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