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Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13a BauGB.
Im Nahbereich des Sondergebietes soll im Bereich des
festgesetzten Mischgebietes ein weiterer kleiner Laden ermöglicht werden.
Teilbereich A: liegt südlich der
Von-Ossietzky-Straße und westlich des Alfred-Delp-Weges. Er umfasst die
Flurstücke Geismar Flur 8 Flurstück 681/1 und Teile der Flurstücke Geismar Flur
8 Flurstücke 681/2 und Göttingen Flur 12 Flurstücke 71/5 und 29/10. Teilbereich B: liegt südlich der
Von-Ossietzky-Straße und östlich des Alfred-Delp-Weges. Er umfasst im Bereich
Geisemar Flur 8 die Flurstücke 697 und 695 und teilweise das Flurstück 696. Begründung: Anlass der Planänderung im Teilbereich A ist der Wunsch des Eigentümers über den normalen Wohnungsbau hinaus ein Wohnangebot für seelisch behinderte Bewohner, die in der Betreuung der Göttinger Werkstätten stehen, in Wohngemeinschaften zu schaffen. Es soll ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen, dass neben der Wohnfläche auch noch Raum für kleine Läden und ein Cafe enthält. Es besteht die Überlegung, dass die Göttinger Werkstätten einen Teil der Gewerbeeinheiten für Ihre Zwecke nutzen. Mit
der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für kleine Gewerbeeinheiten und das
geplante Cafe wird der „Nahversorgungsstandort Alfred-Delp-Weg“
weiter gestärkt; dies kommt sowohl den Bewohnern der Zietenterrassen, als auch
den westlich angrenzenden Bereichen zu Gute. Die
Planung im Teilbereich B ist den geänderten Marktbedingungen geschuldet. Der
geplante Geschosswohnungsbau lässt sich an diesem Standort nicht verwirklichen;
aus diesem Grund soll die Möglichkeit geschaffen werden Reihenhäuser zu bauen. Ein
Grundstück, dass über den Alfred-Delp-Weg erschlossen wird, ist aufgrund der
Topographie nur schwer zu bebauen. Hier soll die Vermarktung erleichtert
werden, indem die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden. Am Grundstück
verläuft die Erschließung für die Märkte und auch für die Kirche. Diese legt es
nahe im Erdgeschoss auch über das Wohnen hinausgehende Nutzungen zu
ermöglichen, da es für eine Wohnnutzung hier wenig attraktiv ist. Finanzielle
Auswirkungen: Die
Stadt Göttingen wird die Bebauungsplanänderung begleiten und die
Beteiligungsverfahren durchführen. Für die Planung durch das Büro Bolli
entstehen Kosten in Höhe von ca. 3300 Euro (Brutto). Anlagen: Übersicht
über die Planbereiche
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