Beschlussvorschlag:
Der Verzicht des Ratsherrn Stephan Klecha auf sein Ratsmandat (mit Wirkung zum 08.03.2008) wird festgestellt. Begründung: Mit
Schreiben vom 11.02.2008 hat Herr Klecha dem Oberbürgermeister mitgeteilt, dass
er sein Ratsmandat zum 15.03.2008 niederlegen werde. Zwischenzeitlich
hat Herr Klecha telefonisch mitgeteilt, dass er das Mandat bereits zum 8.3.2008
niederlegen wolle. Gemäß
§ 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat u.a. diesen
Verzicht förmlich festzustellen. Herrn
Klecha ist Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Finanzielle
Auswirkungen: Sowohl
für das ausscheidende Mitglied als auch für den Nachfolger bzw. die
Nachfolgerin sind für den laufenden Monat, in dem der Wechsel stattfindet, gem.
RdErl. d.MI v. 27.7.1973 (MBl.S.1138) und vom 18.4.1977 (MBl.S.438) in
Verbindung mit der hiesigen Aufwandsentschädigungssatzung jeweils
Entschädigungen in Höhe von z. Zt. 256,- EUR zu leisten. Anlagen: --- |
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