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Beschlussvorschlag: Der
Rat wolle beschließen: Das
Haushaltskonsolidierungskonzept für den Zeitraum 2009 – 2011 wird in der als
Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Begründung: Kann der
Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, so ist gemäß § 82 Abs. 6 der Niedersächsischen
Gemeindeordnung ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. Die
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in den Jahren 2009 – 20011 werden in der
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundstücke am 27.02.2008
beraten und dem Rat wird empfohlen, der anliegenden Beschlussvorlage
zuzustimmen. Finanzielle
Auswirkungen: Gemäß
Anlage Anlagen: Liste
der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2009 – 2011
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