Beschlussvorschlag: Der
Rat möge beschließen: Dem 3. Nachtrag zur Abfallentsorgungssatzung vom
16.12.2005 wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt. Begründung: In § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2, in § 5 Abs. 1 Punkt 10, in § 13 in der Überschrift und in Abs. 1 Satz 1 wird der Begriff der „besonders überwachungsbedürftigen Abfälle“ aufgrund der Änderung des Begriffes in den gesetzlichen Normen abgeändert in „gefährliche Abfälle“. Alle anderen Änderungen der Satzung stehen im Zusammenhang mit der geplanten flächendeckenden Einführung der Papiertonne, die das Erfassungssystem für Papier mit Depotcontainern ablösen soll. Die Bündelsammlung bleibt unberührt. Bis zur flächendeckenden Einführung der Papiertonne bleibt das Depotcontainersystem in den Gebieten ohne Papiertonne noch bestehen. Im Jahr 2009 wird voraussichtlich das Depotcontainersystem vollständig von der Papiertonne abgelöst und die Satzung entsprechend angepasst. Finanzielle
Auswirkungen: __ Anlagen: -
3.
Nachtrag zur Abfallentsorgungssatzung -
Konzept
zur flächendeckenden Einführung der Papiertonne
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