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Betreff: Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung und der Ausbaustufenplanung für den Zeitraum 2008 - 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:51-Fachbereich Jugend   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
14.02.2008 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat Vorberatung
07.03.2008 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses:

Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses:

 

Der Rat möge beschließen:

 

Der in der Anlage beigefügten Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung sowie der Planung über die Ausbaustufen zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Hort- und Krippenplätzen (Ausbaustufenplanung) wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

Begründung:

 

§ 24 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Krippen- und Hortplätzen sowie an Ganztagsplätzen in den Kindergärten in ihrem Bereich.

Da das Land Niedersachsen festgestellt hat, dass zum 01.01.2005 das Förderangebot für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter nach § 24 Abs.2 bis 4 SGB VIII zumindest landesweit gesehen nicht gewährleistet werden kann, können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 24a Abs.1 SGB VIII beschließen, dass das bedarfsgerechte Angebot erst ab einem späteren Zeitpunkt, spätestens ab dem 01.10.2010 erfüllt wird.

In diesem Fall sind die örtlichen Träger nach § 24a Abs.2 SGB VIII verpflichtet,

  1. für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebot zu beschließen und
  2. jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbauzustand festzustellen.

 

Dem kommt die Stadt Göttingen mit der in der Anlage beigefügten Fortschreibung der Ausbaustufenplanung nach.

Die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung findet seine Grundlage in § 13 des Nds. Kindertagesstättengesetzes.

 

Der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung sowie der Ausbaustufenplanung liegt eine im Herbst 2007 durchgeführte stadtweite Befragung der Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren zugrunde.

Im Ergebnis wurde der nach wie vor bestehende hohe Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen bestätigt. Darüber hinaus zeigte sich aber auch ein weiterer Bedarf an Hortplätzen. Deshalb wird die diesjährige Ausbaustufenplanung um den Bereich Horte ergänzt.

 

Im Hortbereich erscheint es realistisch, den notwendigen Bedarf in den Jahren 2008 und 2009 zu decken.

 

Im Kindergartenbereich ist der Anteil der Ganztagsplätze am Gesamtangebot weiter angestiegen.

 

Im Krippenbereich wird es aufgrund des weiter gestiegenen Bedarfes nicht mehr möglich sein, dem Beschluss des Rates der Stadt Göttingen vom 11.02.2005 Folge zu leisten und bis zum Jahr 2008 ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippenplätzen zur Verfügung zu stellen.

Nach $ 24 a, Abs. 1 SGB VIII ist dies bis zum 01.10.2010 erforderlich.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr 2008

 

Ausgaben:

Umbaukosten im Kinderhaus Lohmühle                                                                      7.000 €

Zusätzliche Personalkosten für eine neue Hortgruppe                                          29.000 €

Zusätzliche Betriebskostenzuschüsse für die Schaffung neuer

Hortplätze bei freien Trägern                                                                                     92.000 €

Zusätzliche Betriebskostenzuschüsse für die Schaffung neuer

Krippenplätze                                                                                                            176.600 €

Anteil der Stadt Göttingen an den Investitionskosten

zur Schaffung neuer Krippenplätze                                                                          12.100 € *

 

Einnahmen:

 

Zuwendungen des Landes zur Förderung von Investitionen im

Bereich der Kinderbetreuung der unter 3-jährigen                                                        240.500 € *

 

 

*    Aufgrund der Planungen für den Ausbau des Krippenangebots im Jahre 2008 ist nach der 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter 3-jährigen für den Zeitraum 2008 bis 2013 eine Zuwendung in Höhe von 240.500 € zu erwarten. Diese Mittel wären an die freien Träger weiterzuleiten (die Schaffung neuer Krippenplätze in städtischen Kindertagesstätten ist in 2008 nicht vorgesehen).

      Ausgehend von der Zuwendungssumme von 240.500 € würde der Anteil der Stadt Göttingen
      an den Investitionen 12.100 € betragen.        

 

      Sowohl die Zuwendungen des Landes als auch der Anteil der Stadt Göttingen an den

      Investitionen ist variabel. Beide Summen hängen von der Zahl neuer Krippenplätze ab,

      die in 2008 tatsächlich geschaffen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

-          Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung

-          Fortschreibung der Ausbaustufenplanung

-          Abschlussbericht über die Elternbedarfsumfrage 2007 (Kurzfassung für den Rat)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2007 (47 KB) PDF-Dokument (24 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Ausbaustufenplanung-Text (28 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Anlage 4 3 öffentlich Ausbaustufenplan 2008 - 2010 (13 KB)      
Anlage 5 4 öffentlich Berichtsseite Angebot V 1 für 2007 (56 KB)      
Anlage 6 5 öffentlich Berichtsseite Bedarf V 1 für 2007 (63 KB)      
Anlage 3 6 öffentlich Bericht Elternbefragung 2007 (1440 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Elternbefragung 2007 Kurzfassung (155 KB)      
 
 

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