zurück
 
 
Betreff: Bebauungsplan Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung 'Eschenbreite-Süd' mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
-Zustimmung zum Entwurf und zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Nikolausberg Anhörung
21.02.2008 
9. öffentliche Sitzung des Ortsrates Nikolausberg ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
21.02.2008 
21.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung „Eschenbreite“ mit „Örtlicher Bauvorschrift“ (ÖBV) sowie der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung „Eschenbreite“ mit „Örtlicher Bauvorschrift“ (ÖBV) wird mit seiner Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 

Geltungsbereich:

Die Änderung erfolgt im süd-östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20 „Eschenbreite“, östlich der Straße „Zur Hohen Warte“, südlich der Straße „Über dem Buschwege“, westlich des Regenrückhaltebeckens und nördlich der Straße „Am Schlehdorn“. Enthalten sind die beiden Flurstücke Nr. 331, 333 der Flur 3, Gemarkung Nikolausberg sowie die zur Erschließung erforderlichen Verkehrsflächen der Straßen Am Schlehdorn, Zur Hohen Warte und Über dem Buschwege. Die Fläche im Geltungsbereich dieser Änderung insgesamt beträgt ca. 8.747 m².

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 500.

Begründung:

 

Begründung:

Für diesen Bebauungsplan wurde am 02.07.2007 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wurde am 31.07.2007 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass sich die Bürger bis zum 14.08.2007 beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung informieren und zur Planung äußern können. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

 

Im Rahmen der detaillierten Ausarbeitung des Plans musste der Geltungsbereich dieser zweiten Änderung verändert werden. Die östliche Teilfläche (Unterhalb des Grundstücks Über dem Buschwege 21), die im Ursprungsplan als Ausgleichsfläche festgesetzt ist, musste aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Da diese Fläche im Umlegungsverfahren zugeordnet wurde, hätten Verkaufsgewinne nachträglich wieder zurückgezahlt werden müssen. Dies hätte neben großem Verwaltungsaufwand und Unruhe bei den Grundstückseigentümern zu keinerlei Vorteilen für die Stadt geführt. Ausserdem hätte die Ausgleichsfläche an anderer Stelle neu nachgewiesen werden müssen. Der Geltungsbereich wurde weiterhin um ein ca. 40 m langes Teilstück der Straße Am Schlehdorn erweitert um die Erschließung der beiden südlichen Grundstücke auch rechtlich zu sichern, da dieses Straßenteilstück noch nicht öffentlich gewidmet ist. Der genaue Geltungsbereich wird aus der Planzeichnung ersichtlich.

 

Die gestalterischen Vorschriften zur Ausführung der Dächer können nicht als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Sie wurden in Anlehnung an die Gestaltungsvorschriften des Ursprungsplanes formuliert und in eine Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung aufgenommen.

 

Das Verfahren wird gem. Aufstellungsbeschluss als beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten analog die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens für die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Zur Wahl steht die direkte Beteiligung eines überschaubaren, abgegrenzten Personenkreises, oder aber die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Da der Kreis der betroffenen Öffentlichkeit nicht mit letzter Sicherheit zu bestimmen ist und Abwägungsfehlern vorgebeugt werden soll, wird für die Beteiligung der Öffentlichkeit als nächstem Verfahrensschritt das Verfahren der öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gewählt (wie im Normal-Verfahren).

 

Es wird angestrebt, die Auslegung in der Zeit von Mitte März bis Mitte April durchzuführen, um noch im Juni den Satzungsbeschluss durch den Rat und die Rechtskraft des Planes durch Bekanntmachung herbei zu führen. Damit soll die frühe Erschließung und Vermarktung ermöglicht werden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt muss für die erforderlichen Erschließungsanlagen in Vorleistung treten. Die Aufwendungen dafür werden durch die Grundstücksverkaufserlöse refinanziert. Mit den Einnahmen können Sanierung und Erweiterung der KiTa Nikolausberg finanziert werden.

Anlagen:

 

Anlagen:

  • Bebauungsentwurf
  • Entwurf des Bebauungsplanes nebst textl. Festsetzungen
  • Entwurf der ÖBV
  • Entwurf der Begründung
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Plan Entwurf klein (764 KB) PDF-Dokument (154 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich B-Plan klein (864 KB) PDF-Dokument (247 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Textliche Festsetzungen (24 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Begruendung (743 KB) PDF-Dokument (144 KB)    
 
 

zurück