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Beschlussvorschlag: 1.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung
„Eschenbreite“ mit „Örtlicher Bauvorschrift“ (ÖBV) sowie der dazugehörigen
Begründung wird zugestimmt. 2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Nikolausberg Nr. 20, 2. Änderung
„Eschenbreite“ mit „Örtlicher Bauvorschrift“ (ÖBV) wird mit seiner Begründung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Geltungsbereich: Die
Änderung erfolgt im süd-östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Göttingen-Nikolausberg Nr. 20 „Eschenbreite“, östlich der Straße „Zur Hohen
Warte“, südlich der Straße „Über dem Buschwege“, westlich des
Regenrückhaltebeckens und nördlich der Straße „Am Schlehdorn“. Enthalten sind
die beiden Flurstücke Nr. 331, 333 der Flur 3, Gemarkung Nikolausberg sowie die
zur Erschließung erforderlichen Verkehrsflächen der Straßen Am Schlehdorn, Zur
Hohen Warte und Über dem Buschwege. Die Fläche im Geltungsbereich dieser
Änderung insgesamt beträgt ca. 8.747 m². Maßgeblich
für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im
Maßstab 1 : 500. Begründung: Für
diesen Bebauungsplan wurde am 02.07.2007 der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Dieser wurde am 31.07.2007 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass sich die Bürger bis zum 14.08.2007 beim
Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung informieren und zur Planung äußern
können. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung sind keine Stellungnahmen von
Bürgern eingegangen. Im
Rahmen der detaillierten Ausarbeitung des Plans musste der Geltungsbereich
dieser zweiten Änderung verändert werden. Die östliche Teilfläche (Unterhalb
des Grundstücks Über dem Buschwege 21), die im Ursprungsplan als
Ausgleichsfläche festgesetzt ist, musste aus dem Geltungsbereich herausgenommen
werden. Da diese Fläche im Umlegungsverfahren zugeordnet wurde, hätten
Verkaufsgewinne nachträglich wieder zurückgezahlt werden müssen. Dies hätte
neben großem Verwaltungsaufwand und Unruhe bei den Grundstückseigentümern zu
keinerlei Vorteilen für die Stadt geführt. Ausserdem hätte die Ausgleichsfläche
an anderer Stelle neu nachgewiesen werden müssen. Der Geltungsbereich wurde
weiterhin um ein ca. 40 m langes Teilstück der Straße Am Schlehdorn
erweitert um die Erschließung der beiden südlichen Grundstücke auch rechtlich
zu sichern, da dieses Straßenteilstück noch nicht öffentlich gewidmet ist. Der
genaue Geltungsbereich wird aus der Planzeichnung ersichtlich. Die
gestalterischen Vorschriften zur Ausführung der Dächer können nicht als
Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Sie wurden in Anlehnung
an die Gestaltungsvorschriften des Ursprungsplanes formuliert und in eine
Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung aufgenommen. Das
Verfahren wird gem. Aufstellungsbeschluss als beschleunigtes Verfahren gem.
§ 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten
analog die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens für die Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit. Zur Wahl steht die direkte Beteiligung eines
überschaubaren, abgegrenzten Personenkreises, oder aber die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Da der Kreis der
betroffenen Öffentlichkeit nicht mit letzter Sicherheit zu bestimmen ist und
Abwägungsfehlern vorgebeugt werden soll, wird für die Beteiligung der
Öffentlichkeit als nächstem Verfahrensschritt das Verfahren der öffentlichen
Auslegung für die Dauer eines Monats gewählt (wie im Normal-Verfahren). Es
wird angestrebt, die Auslegung in der Zeit von Mitte März bis Mitte April
durchzuführen, um noch im Juni den Satzungsbeschluss durch den Rat und die
Rechtskraft des Planes durch Bekanntmachung herbei zu führen. Damit soll die
frühe Erschließung und Vermarktung ermöglicht werden. Finanzielle
Auswirkungen: Die
Stadt muss für die erforderlichen Erschließungsanlagen in Vorleistung treten.
Die Aufwendungen dafür werden durch die Grundstücksverkaufserlöse refinanziert.
Mit den Einnahmen können Sanierung und Erweiterung der KiTa Nikolausberg
finanziert werden. Anlagen:
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