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Beschlussvorschlag: Der Rat möge beschließen: Der 1. Änderung der jeweiligen
Betriebssatzung der Eigenbetriebe Stadtentwässerung Göttingen und
Stadtreinigung Göttingen in der jeweiligen Fassung vom 21.11.2007 (Amtsblatt
22/2007 vom 30.11.2007) wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt. Begründung: Mit Ablauf des 29.02.2008 geht der derzeitige Werksleiter der Stadtreinigung Göttingen in den Ruhestand. Die Werksleitung muss wiederbesetzt werden. Es ist vorgesehen, die Eigenbetriebe Stadtentwässerung und
Stadtreinigung zum 01.01.2009 zusammenzuführen und hierfür eine neue
Betriebssatzung zu erstellen. Zielrichtung ist eine doppelte Werksleitung für
den technischen und den kaufmännischen Bereich. In der Übergangsphase sollen ab dem 01.03.2008 bereits in
beiden Eigenbetrieben in Personalunion ein technischer und auch ein
kaufmännischer Werksleiter bestellt werden. Dies ist notwendig, um den
geplanten Zusammenschluss der beiden Betriebe zum 01.01.2009 vorbereiten und
durchführen zu können. Bei der Zusammenführung sind insbesondere die räumlichen
und organisatorischen Rahmenbedingungen zu untersuchen. Finanzielle
Auswirkungen: Durch den Zusammenschluss der Betriebe werden Synergieeffekte insbesondere im Verwaltungs- und kaufmännischen Bereich erwartet (Öffentlichkeitsarbeit, Vertragsmanagement, Sekretariat, Finanzwirtschaft etc.) Anlagen: 1. Änderung
der jeweiligen Betriebssatzung Lesefassung
Betriebssatzung Stadtreinigung Göttingen Lesefassung
Betriebssatzung Stadtentwässerung Göttingen
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