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Beschlussvorschlag:
Begründung: Die
Verwaltung hält eine Einrichtung eines Jugendparlaments nur dann für sinnvoll,
wenn durch entsprechende Voraussetzungen eine echte Partizipation von jungen
Menschen an Entscheidungen in der Stadt ermöglicht wird. Dazu
gehören Anhörungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in Rat und Ausschüssen, finanzielle
Entscheidungsmöglichkeiten und eine Organisationsstruktur, die es einem solchen
Gremium ermöglicht, seine Arbeit umzusetzen. Die
Diskussionen in der Arbeitsgruppe „Jugendlichen Kommunalpolitik schmackhaft
machen“ und die Veranstaltung der
Friedrich-Ebert-Stiftung zeigten, dass Jugendliche sich immer dann aktiv
engagieren, je mehr sie in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind, sich mit
den entsprechenden Themen auseinandersetzen müssen und die direkten
Auswirkungen für sie spürbar werden. Die bislang
mit Jugendparlamenten gemachten Erfahrungen sind mangels entsprechender
Voraussetzungen überwiegend nicht positiv . Die
Verwaltung schlägt deshalb vor, eher zeitlich befristete themenbezogene
Partizipationsprojekte zu erproben.
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