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Betreff: 1. Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Göttingen vom 10.11.2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:01-Referat der Oberbürgermeisterin -01.6-Ratsangelegenheiten, Repräsentation und Internationales Beteiligt:Dezernat B - Personal, Schule und Jugend
    51-Fachbereich Jugend
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
17.01.2008 
10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
08.02.2008 
10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Göttingen vom 10.11.2006 wird wie folgt geändert:

I.

 

§ 4

 

Unter b) erhält der dritte Absatz folgenden neuen Wortlaut:

 

„Die beratenden Mitglieder ergeben sich aus § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG). Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss als weitere beratende Mitglieder an:

-           eine Vertreterin/ein Vertreter der muslimischen Gemeinden in der Stadt Göttingen

-           eine Vertreterin/ein Vertreter des Behindertenbeirates der Stadt Göttingen

-           eine Vertreterin/ein Vertreter des Seniorenbeirates der Stadt Göttingen

 

Für jedes beratende Mitglied kann eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter benannt werden.“

 

II.

 

Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Göttingen Kraft.

 

Göttingen, den .........................

 

 

 

         (Meyer)

Oberbürgermeister

Begründung:

 

Begründung:

 

Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses richtet sich  § 4 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) vom 5.2.1993, zuletzt geändert am 15.12.2006 (Nds. GVBl. S. 597).

 

Danach bestimmt die Satzung (des Jugendamtes), dass dem JHA weitere Mitglieder mit beratender Stimme angehören.

Neben den in § 4 Abs. 1 des AGKJHG genannten und in jedem Fall zugehörigen Vertreterinnen und Vertretern muss die Satzung geändert werden, wenn sich an der Besetzung etwas verändern soll.

 

Bereits mit der Neufassung der Satzung am 10.11.2006 wurde somit einer Vertretung der muslimischen Gemeinden diese Möglichkeit eingeräumt.

 

a)

Mit Schreiben vom 11.12.2007 hat der Behindertenbeirat Göttingen bei Oberbürgermeister Meyer beantragt, ein Mitglied (Frau Müller-Schulte) als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (JHA) aufzunehmen.

 

b)

Die Vertretung des Seniorenbeirates im JHA  erfolgte durch einen Grundsatzbeschluss des Rates am 2.2.1996. Durch die Aufnahme in der Satzung soll nunmehr dem AGKJHG Genüge getan werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sitzungsgeld im Rahmen der Aufwandsentschädigungssatzung

(pro Sitzung 16,-  EUR + 3,60 EUR Fahrtgeld)

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Antrag des Behindertenbeirates vom 11.12.2007

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Behind.beirat 11.12.2007 (307 KB)      
 
 

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