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Betreff: Entgeltordnung für Kindertagesstätten der Stadt Göttingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:51-Fachbereich Jugend   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.12.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
17.01.2008 
10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt (zurückgestellt)   
14.02.2008 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
Rat Entscheidung
07.03.2008 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat möge beschließen:

 

„Der Änderung der beigefügten Anlage zu der Entgeltordnung für Kindertagesstätten der Stadt Göttingen wird zugestimmt.“

 

Begründung:

 

Begründung:

 

Gemäß § 14 der Entgeltordnung für Kindertagesstätten der Stadt Göttingen in der vom Rat der Stadt Göttingen am 14.09.2007 beschlossenen Fassung kann die Stadt Göttingen als Träger der Kindertagesstätten aufgrund steigender Personal- und Sachkosten sowie zur allgemeinen Erhöhung des Elternanteils an der Finanzierung der Gesamtkosten die Höhe der Entgelte neu festsetzen.

 

In den vergangenen Jahren wurden die Elternbeiträge jeweils zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres – teilweise beschränkt auf die Staffelstufen 2 und 3 – um durchschnittlich 3 % erhöht.

 

Der Anstieg im Bereich der Personal- und Sachkosten, bedingt zum Beispiel durch erhöhte fixe Betriebskosten macht es erforderlich die Elternbeiträge auch im Kindergartenjahr 2008/2009 zu erhöhen, um eine Absenkung des Elternanteils an der Finanzierung der Gesamtkosten möglichst zu vermeiden. Eine Anhebung um 3 % für die Staffelstufen 1, 2 und 3 ist vertretbar. Die monatliche Mehrbelastung für die Eltern liegt je nach Einstufung, Betreuungsumfang und Betreuungsart zwischen 3,00 € und 7,00 €.

 

Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages ergibt sich aus Buchstabe A der Anlage zu der Entgeldordnung für Kindertagestätten, so dass diese Bestimmung geändert werden muss.

 

Angepasst werden die Elternbeiträge in den Staffelstufen 1, 2 und 3. Die unter den Buchstaben B - E der Anlage aufgeführten Elternbeiträge bleiben unverändert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Anhebung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2008 um 3 % führen im Jahr 2008 zu Mehreinnahmen im Budget  „Städtische Kindertagestätten“ von 10.227 € und im Jahr 2009 zu Mehreinnahmen von 14.318 € (insgesamt 24.545 €).

Die finanziellen Auswirkungen sind im Entwurf des Haushaltsplans 2008 berücksichtigt.

Die Mehrausgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe durch eine 3%ige Erhöhung der Stufe 1 würden insgesamt 3.500 € in 2008 und 8.400 € im Jahr 2009 betragen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

 

  • Anlage zu der Entgeltordnung für Kindertagesstätten der Stadt Göttingen
  • Vergleich Elternbeiträge 2007/08 zu 2008/09

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KiTa-Entgeltordnung Anlage (30 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich KiTa-Entgletordnung Vergleich Beiräge Entgeltordnung 2008 (35 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
 
 

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