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Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt: 1.
Für
den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen-Grone
Nr. 35 „Gewerbegebiet Grone/Elliehausen“ gefasst. 2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan das erforderliche
Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. 3.
Ziele
und Zwecke der Planung: §
Festsetzung
eines Gewerbegebiets (GE) gem. § 8 BauNVO §
Notwendige
immissionsreduzierende Festsetzungen zum Schutz der vorhandenen Betriebe und
Unternehmen in den östlich angrenzenden Planbereichen §
Planungsrechtliche
Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes 4.
Geltungsbereich: Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bundesautobahn 7 (BAB 7), im Norden durch den Elliehäuser Weg, im Osten durch die angrenzenden Gewerbebetriebe im Bereich westlich der Hans-Böckler-Straße und im Süden durch eine Grünlandparzelle im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 9, TP 2 begrenzt. Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 Begründung: Vorbemerkung
Mit der
Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 35 „Gewerbegebiet
Grone/Elliehausen“ ist die teilweise Überplanung folgender Bebauungspläne
verbunden: §
Göttingen-Grone
Nr. 9, 1. Änderung, “Industriegebiet Grone Nord“, TP 1 §
Göttingen-Elliehausen
Nr. 8, 1. Änderung, „Gewerbliche Bauflächen Elliehausen Ost“ Die
Zusammenführung in ein Planverfahren dient der besseren Handhabung in der
Praxis. Es werden
weiterhin die jeweils nach Gemarkung betroffenen Ortsräte Grone und/oder
Elliehausen bei förmlichen Verfahren beteiligt. Anlass Die im räumlichen
Zusammenhang liegenden Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne setzen einen
zwischen den gewerblichen Bauflächen und der Bundesautobahn 7 (A 7)
verbleibenden etwa 130 m tiefen Geländestreifen als Fläche für die
Landwirtschaft fest. Inzwischen sind Teile dieser Flächen durch das
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A 7 und durch den Bebauungsplan zur
Kommunalen Entlastungsstraße Holtensen (KES Holtensen) überplant worden (z. B.
Flächen für den Lärmschutzwall) und Teilflächen werden derzeit auch gewerblich
genutzt. Bereits
im Jahr 1992 ist ein Änderungsverfahren für die jetzt zu überplanende Fläche
eingeleitet worden und bis Anfang 1994 bis zur Offenlage des Planentwurfs
fortgeführt worden. Ein Satzungsbeschluss bzw. die Rechtskraft dieses Änderungsverfahren
ist nicht verwirklicht worden. Es ist
nunmehr beabsichtigt, dieses bislang landwirtschaftlich genutzte etwa 11 ha
große Gelände insgesamt einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Für eine
rechtssichere Beurteilung von künftigen Bauvorhaben sowie Planungssicherheit
hinsichtlich der ansässigen Unternehmen und künftiger Nutzungen muss die
Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt werden. Regelungsinhalt Bei der
Festsetzung des künftigen Gewerbegebiets müssen hinsichtlich der künftigen
Nutzungsarten im Gewerbegebiet differenzierte Festsetzungen, die zum Schutz der
bereits ansässigen Unternehmen dienen, getroffen werden. So soll das
festzusetzende Gewerbegebiet nach dem Emissionsverhalten gegliedert werden.
Dies kann mit ausreichender Bestimmtheit z. B. so erfolgen, dass aus den
im Baugebiet zulässigen Emissionen einzelne Emissionsarten ausgeschlossen oder
eingeschränkt werden. Hierbei geht es insbesondere um Immissionsbeschränkungen
im Bereich Staub und Erschütterungen. Des
Weiteren sollen die Bestimmungen des Einzelhandelskonzeptes in die
Festsetzungen einfließen, der Einzelhandel im Wesentlichen ausgeschlossen
werden. Als
weitere Festsetzung wird der Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen entsprechend
dem Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen von 2005 geregelt. Sonstiges Der den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Elliehausen Nr. 8 durchfließende
Rischengraben ist bereits in den 90er Jahren als vorbereitende Maßnahme verlegt
worden. Die den Änderungsbereich beider Bebauungspläne überspannende 220
KV-Leitung ist ebenfalls bereits zur Gewinnung einer ausreichend bemessenen
zulässigen Bauhöhe durch Aufstockung der Masten angehoben worden. Flächennutzungsplan Im
wirksamen Flächennutzungsplan ist der künftige Bereich des Gewerbegebiets als
landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der
Flächennutzungsplan muss daher im Parallelverfahren ebenfalls geändert werden. Finanzielle
Auswirkungen: Keine Anlagen: Übersicht
bestehender Pläne (ohne Maßstab) Übersicht
Geltungsbereich B-Plan Göttingen-Grone Nr. 35 (verkleinert, ohne Maßstab)
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