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Beschlussvorschlag: Von
dem Ergebnis der vorweg genommenen Prüfung wird Kenntnis genommen. Der Antrag
wird daher als erledigt betrachtet. Prüfungsergebnis der Verwaltung: Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu berücksichtigen, dass die Preise für das Essen in Kindertagesstätten und Schulen nicht kostendeckend sind, die Mittagsverpflegung also seitens der Stadt ohnehin bezuschusst wird. Vor diesem Hintergrund sieht das Prüfungsergebnis wie folgt aus: Zu 1) Für ca. ein Drittel der Kinder, die eine Kindertagesstätte
(Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppen) besuchen, werden die Elternbeiträge
vom Fachbereich Jugend im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen.
Bei Dreiviertel- oder Ganztagsplätzen sind die Kosten der Mittagsverpflegung
Bestandteil des Elternbeitrags. Für wirtschaftlich bedürftige Kinder werden
somit bereits heute die Kosten des Mittagessens übernommen. Von den Eltern ist
lediglich eine sog. häusliche Ersparnis (i. d. R. 25 €/Mon.) als nicht
kostendeckender Beitrag einzusetzen. Würden die
Kosten der Mittagsverpflegung für alle Kinder, die einen Dreiviertel- oder
Ganztagsplatz in Kindertagesstätten haben, übernommen, wäre mit zusätzlichen
Mehrkosten von ca. 1.600.000 € jährlich zu rechnen. Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom
16.07.2007 bezahlen im Schuljahr 2007/2008 bis zunächst zum Jahresende auch
Schulkinder, die selbst oder deren Eltern bestimmte Sozialleistungen erhalten,
einen ermäßigten Essenpreis in Höhe von 1,10 € pro Mittagessen. Dieser
Betrag entspricht der häuslichen Ersparnis im Regelsatz. Sollten alle Kinder in den Schulen, die bereits heute am Ganztagsbetrieb teilnehmen, grundsätzlich kostenloses Mittagessen erhalten, müsste der Fachdienst Küchenbetriebe auf der Basis der Planzahlen 2007 zusätzlich zu seinen nicht über Preise gedeckten Aufwendungen auf rund 850.000 Euro an Einnahmen verzichten. Hinzu käme ein höherer Zuschuss für einen privaten Küchenbetreiber in der KGS, der in der Höhe nicht beziffert werden kann. Zu 2) Sofern der
Kostenbeitrag für die häusliche Ersparnis in Kindertagesstätten nicht mehr
erhoben würde, wäre mit zusätzlichen Mehrkosten von ca. 300.000 €
jährlich zu rechnen (ermittelt anhand der Fallzahlen für 2006). Die Höhe der Kosten, die für ein kostenloses Mittagessen für
den genannten Teilnehmerkreis in Schulen anfallen würden, kann zur Zeit nicht
beziffert werden. Aus Daten der Sozialverwaltung geht hervor, dass es im
Stadtgebiet pro Altersstufe zwischen ca. 180 und 275 Kinder gibt, die
Hilfeleistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen. Wie viele von den
Kindern in den in Frage kommenden Altersklassen an welchen Schulen an wie
vielen Tagen und zu welchem Essenpreis an einer Mittagsverpflegung teilnehmen,
ist nicht bekannt. Begründung: Anlagen:
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