![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der
Rat möge beschließen: 1. SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON KANALBENUTZUNGSGEBÜHREN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER ÖFFENTLICHEN ENTWÄSSERUNGSANLAGE DER STADT GÖTTINGEN (Kanalbenutzungsgebührensatzung) 1.1
Gebührenkalkulationen
2008: “Die
beigefügten Gebührenkalkulationen werden ab 01.01.2008 beschlossen: a.) Der von der Stadt selbst zu tragende Kostenanteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung für die Entwässerung der Erschließungsanlagen (§ 1 Abs. 2) erhöht sich von 33% auf 34%. b.) Die
Kanalbenutzungsgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung c.)
Die
Kanalbenutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung 1.2
Satzungsänderungen: 17.
Nachtrag zur Kanalbenutzungsgebührensatzung: 1.
In
§ 1 Abs. 2 wird „33 %“ durch „34%“ ersetzt. 2.
In
§ 3 Abs. 1 wird „1,79 EUR“ durch „1,96 EUR“ ersetzt. 3.
In
§ 3 Abs. 2 wird „0,59 EUR“ durch „0,56 EUR“ ersetzt. 4.
In
§ 3 Abs. 3 a wird nach Satz 2 eingefügt: 5.
In
§ 3 Abs. 3 b wird nach Satz 2 eingefügt: 6.
Die
Änderungen treten zum 01.01.2008 in Kraft. 2. SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BESEITIGUNG VON ABWASSER AUS GRUNDSTÜCKSABWASSERANLAGEN (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) 2.1
Gebührenkalkulation
2008: “Die
beigefügte Gebührenkalkulation wird ab 01.01.2008 beschlossen. 2.2
Satzungsänderungen: 7.
Nachtrag zur Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen: 1.
In
§ 2 wird „21,30 EUR“ durch „22,30 EUR“ ersetzt. 2.
Die
Änderung tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde
vom Werksausschuss Umweltdienste in der Sitzung am 27.11.2007 die um die
nachstehend genannten Punkte 3 + 4 erweiterte Beschlussempfehlung abgegeben: 3. Die Abschreibungen für die Gebührenkalkulation werden vom 01. Januar 2009 an auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten berechnet. 4. Die Werksleitung wird beauftragt zu prüfen, ob die Grundstücksanlieger bei den Niederschlagswassergebühren vom Jahr 2009 an oder später entlastet werden können, sofern die angeschlossenen Flächen nicht vollständig versiegelt sind. Begründung: vgl.
Anlage ‚Gebührenkalkulationen 2008’ vgl. Änderungsantrag SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 27.11.2007 Anlagen:
-
Kanalbenutzungsgebühren -
Grundstücksabwasseranlagen
-
17.
Nachtrag Kanalbenutzungsgebührensatzung -
7. Nachtrag Gebührensatzung für
Grundstücksabwasseranlagen
-
Kanalbenutzungsgebührensatzung -
Gebührensatzung
für Grundstücksabwasseranlagen
Ergänzung der Beschlussvorlage um
die Punkte 3 + 4
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |