Begründung:
Die
Verwaltung wird beim geplanten Umbau des Düstere-Eichen-Wegs zwischen
Eichendorffplatz und Nikolausberger Weg alle Möglichkeiten ausschöpfen, um auch
nach der Umgestaltung eine Tempo 30-Einzelregelung aufrecht erhalten zu können.
Die Stadt Göttingen ist aber auch bei der Umgestaltung des jetzt anstehenden
Abschnitts des Düstere-Eichen-Wegs auf Fördermittel nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angewiesen, was nach derzeitiger
Interpretation der GVFG-Zuwendungsbehörde mit einer Tempo 30-Regelung nicht
vereinbar ist. Die Verwaltung wird deshalb zu diesem Zweck Gespräche mit dem
Land Niedersachsen bzw. der GVFG-Zuwendungsbehörde führen mit dem Ziel, mehr
Flexibilität bei GVFG-geförderten Maßnahmen im Sinne der inhaltlichen Ziele der
Stadt Göttingen zu erreichen.
In
diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf folgende Punkte hin:
- Wie
bei den bisherigen Bauabschnitten des Straßenzugs Friedländer
Weg/Düstere-Eichen-Weg sind bei der Umgestaltung bzw. Sanierung des hier
zur Diskussion stehenden Abschnitts eine Vielzahl von Rahmenbedingungen
und Belangen zu berücksichtigen, von den Anforderungen der einzelnen
Verkehrsarten über die städtebauliche Einbindung bis zu den bautechnischen
Aspekten. Die planerischen Spielräume sind in diesem Fall durch die
prägende Baumreihe auf der Westseite ohnehin äußerst begrenzt.
- Dieser
Abschnitt des Düstere-Eichen-Wegs ist als innerörtliche
Hauptverkehrsstraße Bestandteil des Vorbehaltsnetzes. Damit scheidet die
Einbeziehung in eine Tempo 30-Zone nach aktueller Rechtslage von
vornherein aus.
- Die
jetzige Tempo 30-Einzelregelung wird durch den äußerst schlechten Zustand
der Fahrbahn begründet. Die Voraussetzungen nach der StVO für ein Beibehalten
dieser Regelung nach der Umgestaltung sind begrenzt.
- In
diesem Zusammenhang weist die Verwaltung die in der Begründung des Antrags
enthaltene Darstellung, die Verwaltung habe die Tempo 30-Regelung
„bei der Sanierung des ersten Teilabschnitts der Straße einer
erhöhten Kfz-Geschwindigkeit geopfert“, ausdrücklich zurück. Die
Umgestaltung zwischen Hansenstraße bis einschließlich Eichendorffplatz
hatte vor allem Verbesserungen für den Fußgängerverkehr zum Ziel, die auch
erreicht worden sind, u. a. durch Inkaufnahme eine Fahrbahnbreite von 6,00
m, die deutlich unter dem eigentlich erforderlichen Mindestmaß für
innerörtliche Hauptverkehrsstraßen liegt. Im übrigen ist die Aufhebung der
Tempo 30-Regelung erst auf Druck der Landestraßenbauverwaltung nach langem
Widerstand der Verwaltung erfolgt, da andernfalls die GVFG-Fördermittel
hätten zurückgezahlt werden müssen. Dieser Sachverhalt ist der
antragstellenden Fraktion bekannt.
Die
Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit erneut Bericht erstatten.