Stellungnahme der VerwaltungDie
Verwaltung befürwortet den Ratsantrag, die gemeinsame Erziehung von Kindern mit
und ohne Behinderung in Kindergärten in der Stadt Göttingen (Regionales
Konzept) auch für Kinder im Kleinkindalter anzubieten. Auch Eltern von
Kindern im Kleinkindalter mit vorhandener oder drohender Behinderung müssen auf
Wunsch die Möglichkeit einer adäquaten Förderung und Betreuung ihres Kindes in
einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung bekommen können.
Hierfür werden allerdings entsprechend angepasste Rahmenbedingungen,
insbesondere in Bezug auf die personelle und räumlich-sachliche Ausstattung,
benötigt. Die
Verwaltung wird sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass die
rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine ’gemeinsame
Erziehung’ von Kindern mit und ohne Behinderung auch für Kinder im
Kleinkindalter in Kindertagesstätten geschaffen werden. Bis zu
einer endgültigen Klärung auf Landesebene befürwortet die Verwaltung einen
Modellversuch in Göttingen, der auf dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft
Regionales Konzept beruht und rasch
umsetzbar wäre:
Begründung: Finanzielle
Auswirkungen: Der
von der „Arbeitsgemeinschaft Regionales Konzept“ erarbeitete
Vorschlag wird aufgrund der geringen Gruppenstärke voraussichtlich zu einem
höheren Betriebskostenzuschuss an die jeweiligen freien oder kirchlichen Träger
führen, dessen Höhe aber derzeit nicht beziffert werden kann. |
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