Beschlussvorschlag: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Göttingen – Holtensen Nr. 12, 1. Änderung „Kommunale Entlastungsstraße Holtensen / Anschluss BAB 7“, wird um die notwendigen Flächenfestsetzungen für die Verlängerung der Ausfahrtspur von der A 7 aus südlicher Richtung kommend, erweitert. 2. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen – Holtensen Nr. 12, 1. Änderung „Kommunale Entlastungsstraße Holtensen / Anschluss BAB 7“ während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden. 3. Der Bebauungsplan Göttingen – Holtensen Nr. 12, 1. Änderung „Kommunale Entlastungsstraße Holtensen / Anschluss BAB 7“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen. Geltungsbereich; Der Geltungsbereich dieser Änderung des Bebauungsplanes betrifft Flächen westlich und südlich des Ortsteils Holtensen der Stadt Göttingen. Flächen der ursprünglichen Trassenplanung: Aus nördlicher Richtung kommend knickt die Lenglerner Straße vor Erreichen der Autobahn ab, läuft etwa parallel zu dieser um sie in Höhe Kohlweggraben zu unterqueren und parallel zum Autobahnzubringer über die Eisenbreite auf das umgeklappte Anschlussohr Holtenser Landstr.. Flächen der neuen Trassenführung: Aus nördlicher Richtung kommend knickt die Lenglerner Straße vor Erreichen der Autobahn ab, läuft etwa parallel zu dieser und wird in Höhe des Autobahnanschlusspunktes Göttingen-Nord an die B 27 / Autobahnzubringer angebunden. Umklappung des Anschlussohres Holtenser Landstr. und Weiterführung auf die Eisenbreite nördlich der B 27, südlich der B 27 Anbindung an die Hermann Kolbe Str.. Aufgehoben werden die Festsetzungen der nicht mehr benötigten Flächen für die ursprüngliche Trassenführung. Der Geltungsbereich umfasst die Straßenflächen einschließlich der dazugehörigen Bauwerke (Böschungen, Bankette, Zufahrten, Lärmschutzwälle), alle Flächen mit denen durch die vorliegende Planung die bereits planfestgestellten Bereiche geändert werden, die erforderlichen Ausgleichsflächen und die durch die Planung berührten landwirtschaftlichen Flächen. Allgemeine Planungsziele: - Planungsrechtliche Festsetzung der Flächen für den Bau einer Kommunalen Entlastungsstraße für den Ortsteil Holtensen Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 1000. Begründung: Durch die Herabstufung des Autobahnzubringers zur Bundesstraße ergeben sich veränderte rechtliche Rahmenbedingungen für neue Planungsvarianten. Diese Planungen sehen für die Kommunale Entlastungsstraße Holtensen statt einer Unterquerung der BAB 7 eine Fortsetzung der Trassenführung über die Anschlussstelle Göttingen Nord / Autobahnzubringer vor. Es ergeben sich direkte Verknüpfungsmöglichkeiten an die Bundesautobahn 7 über die Anschlussstelle „Göttingen-Nord“. Die Planung ist mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes Göttingen – Holtensen Nr. 12 „Kommunale Entlastungsstraße Holtensen / Anschluss BAB 7“ wird erforderlich, um die geänderte Straßenausbauplanung planungsrechtlich abzusichern. Die erste öffentliche Auslegung fand im Zeitraum 20.10. bis 20.11.06 statt. Die eingegangenen Anregungen führten zur Überarbeitung des Planes und der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 19.12.06 bis 18.01.07. Aufgrund der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die notwendigen Flächenfestsetzungen für die Verlängerung der Ausfahrtspur von der A 7 aus südlicher Richtung kommend, erweitert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes verschiebt sich demnach um ca. 150 m in südlicher Richtung, der östlich der A 7 gelegene Lärmschutzwall südlich der Straße Am Eickborn verschiebt sich auf ca. 300 m Länge nach Osten. Die Verschiebung beträgt direkt an der Überführung Am Eickborn max. 12 m und rd. 100 m südlich davon noch max. ca. 1 m. Die im Verfahren vorgebrachten Anregungen sollen gemäß dem Vorschlag in der Anlage beschieden werden. Mit dem Satzungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren für diese Bebauungsplanänderung beendet. Der Regierungsvertretung Braunschweig liegt die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vor. Mit deren Genehmigung und Bekanntmachung kann diese wirksam und der Bebauungsplan rechtskräftig werden. Finanzielle Auswirkungen: Für den Bau der Ortsumgehung sind Bauvorbereitungskosten und Baukosten zu berücksichtigen. Im Haushaltsplan der Stadt Göttingen sind entsprechende Ansätze vorgesehen. Eine Erhöhung der Kostenansätze wird nicht erforderlich. Es wurde vereinbart, dass sich die Gemeinde Bovenden mit 28.000 € und der Landkreis Göttingen mit 250.000 € beteiligt. Die Baumaßnahme wird zu 80 % mit Mitteln aus dem GVFG gefördert. Die Kostenteilung für den Knoten A 7 / B 27 / Ortsumfahrung Holtensen wird über eine Kreuzungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen geregelt. Die Baukosten erhöhen sich gegenüber der Ursprungsplanung nicht. Anlagen: Planzeichnungen (o. Maßstab) Textl. Festsetzungen Bescheidungsvorschlag Stellungnahmen Begründung einschl. Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag* Schalltechnisches Gutachten* Gutachten zum Vorkommen des Feldhamsters* * diese Gutachten sind aufgrund des Umfangs der Unterlagen nicht der Beschlussvorlage beigefügt. Sie können im Ratsbeschlussvorlagensystem Allris oder beim FD 61 Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden
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