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Betreff: Antrag der Fraktion Göttinger Linke (GöALR/0028/21) Bezahlbaren Wohnraum ins Zentrum der Wohnungspolitik stellen.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:50-Fachbereich Soziales
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Entscheidung
09.12.2021 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke zurückgezogen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Entscheidung
20.01.2022 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

Wie im kommunalen Handlungskonzept zur Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beschrieben, wird im Rahmen des sozialen Baulandmanagements bereits aktuell mit der Bauleitplanung zur Neuentwicklung von Baulandflächen grundsätzlich erst dann begonnen, wenn die Stadt Göttingen auf mindestens 50% der zu entwickelnden Flächen den unmittelbaren Zugriff hat. Bei der Entwicklung von Bestandflächen soll zukünftig auch die Möglichkeit der Übernahme von Grundstücksteilflächen zur Realisierung von bezahlbarem Wohnraum regelmäßig Bestandteil der Verhandlungen mit Investierenden sein.

 

Der Antrag der Fraktion Göttinger Linke (GöALR/0028/21) kann damit als erledigt angesehen werden.

Begründung:

 

Die Stadt Göttingen besitzt bei der Entwicklung von Bauflächen die Planungshoheit und kann daher die Durchführung der Bauleitplanung von verschiedenen Bedingung abhängig machen. Besteht ein Entwicklungswunsch von Dritten und ist zur Realisierung die Anpassung der Bauleitplanung notwendig, so werden diese Bedingungen regelmäßig in städtebaulichen Verträgen vereinbart. Seit geraumer Zeit werden daher Baulandneuentwicklungen auch davon abhängig gemacht, dass die Stadt den Zugriff über mindestens 50% der Entwicklungsflächen besitzt. Dieses ist so auch im kommunalen Handlungskonzept Wohnen zur Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Kapitel 4.3.3 „Soziales Baulandmanagement“ beschrieben. Bei Baulandneuentwicklungen, ist dabei in der Regel als Ankaufspreis ein moderater Bauerwartungslandpreis anzusetzen.

 

Bei Entwicklungen auf Bestandsflächen muss jedoch jeweils im Einzelfall unterschieden werden, welche Voraussetzungen für diese Zugriffe bestehen. Handelt es sich z.B. um hochpreisige Bestandsgrundstücke, so wäre der Zwischenerwerb mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden.

 

Auch eine Festlegung auf eine Mindestgröße von Gebäuden, für die dieses Vorgehen gelten soll, ist nicht immer zielführend, weil auch hier im Einzelfall zu unterscheiden ist. Wird z.B. nur ein Gebäude mit elf Wohneinheiten entwickelt, findet in der Regel sowieso keine Änderung der Bauleitplanung statt. Hier würde auch die Vorgabe mindestens 50% der Fläche anzukaufen nicht zielführend sein.

 

Der Verwaltung sollte daher gerade bei der Entwicklung auf Bestandgrundstücken die Verhandlungsfreiheit gelassen werden, um den besten Weg zur Realisierung von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen. Dabei kann auch die Übergabe von Grundstücksteilflächen gemäß des Bezugsantrages zur Realisierung von bezahlbarem Wohnraum an die Städtische Wohnungsbau GmbH eine denkbare Variante sein, sofern diese den Wohnungsbau auch realisieren kann. Die Städtische Wohnungsbau GmbH hat hierzu grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt.

 

Die Verwaltung ist in Kontakt mit mehreren anderen Städten, darunter auch der Bundesstadt Bonn. Eine, wie im Bezugsantrag genannte, zusätzliche Reise der Baudezernentin nach Bonn und Münster ist hier aktuell entbehrlich.

Finanzielle Auswirkungen:

 

X Nein

 

Es ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Folgen.

 

Anlagen:

 

X    keine Auswirkungen auf das Klima

 

weitere Anlagen:

 

Bezugsantrag GöLiALR/0028/21

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich GöLiALG-17-09-2021-Bezahlbaren Wohnraum ins Zentrum der Wohnungspolitik stellen (108 KB)      
 
 

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