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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 EigBetrVO ist unverzüglich ein neuer Wirtschaftsplan (WP) aufzustellen, wenn abzusehen ist, dass zum Ausgleich des Vermögensplans erheblich höhere Kredite erforderlich werden.
In der Sitzung des Rates am 17. Mai 2019 wurde beschlossen, die Sanierung der Stadthalle mit einem Budget i.H.v. insgesamt 29,5 Mio. € durchzuführen. Gestiegene Sanierungskosten (3,8 Mio. €) und Maßnahmen im eindeutig dem Eigenbetrieb zuzuordnenden Bereich des Stadthallenumfelds (1,3 Mio. €) führen bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme zu einem Mittelmehrbedarf von 5,1 Mio. €. Die Fertigstellung der Kernsanierung und Wiederaufnahme des Betriebs verschiebt sich auf Ende 2022.
Ein Teil der zusätzlichen Kosten (1,5 Mio. €) fällt im Jahr 2021 an, so dass die Kreditermächtigung des lfd. Jahres 2021 nicht ausreicht. Darüber hinaus wird eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen für das kommende Jahr 2022 erforderlich.
Gleichzeitig ist das Wirtschaftsjahr 2020 abgeschlossen und das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2020 aufgestellt, sodass zusätzlich die Werte angepasst und die Auswirkungen diverser Verschiebungen Berücksichtigung finden.
Infolgedessen ist der Investitionsplan aufgrund von verschobenen Maßnahmen (785.300 €) des Vorjahres sowie festgestellten Kostensteigerungen (1,5 Mio. €) anzupassen. Dementsprechend ist die Kreditermächtigung zu erhöhen, was sich wiederum auf die Zins- und Tilgungsleistungen auswirkt und neben den erhöhten Abschreibungen eine Anpassung des von der Stadt übernommenen Schuldendienstes nach sich zieht.
Die Anpassung der Folgejahre ist insofern für die Beschlussfassung von Bedeutung, als dass die Verpflichtungsermächtigungen, die in 2021 für 2022 eingegangen werden können, ebenfalls angepasst werden müssen.
Der WP 2021 sah eine Kreditaufnahme von 9.300.000 € vor, wovon allerdings 1.500.000 € für die Rückzahlung einer Zwischenfinanzierung vorgesehen waren, sodass die Kreditermächtigung über 7.800.000 € lautete. Der im Investitionsplan festgestellte Mehrbedarf i.H.v. 2.285.300 € lässt sich durch eine Erhöhung der Kreditermächtigung um 2.029.300 € abdecken. Die verbleibende Differenz wird durch vorhandene Liquidität finanziert.
Entsprechend ergibt sich daraus der Anpassungsbedarf für die Darlehenstilgung und die Zinsaufwendungen, was auch eine Anpassung des von der Stadt übernommenen Schuldendienstes (für den Eigenbetrieb sonstige betrieblichen Erträge) nach sich zieht.
Der Wirtschaftsplan 2021 sah Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 6.300.000 € vor, um in 2021 Aufträge in dieser Höhe mit Wirkung für Folgejahre, insbesondere 2022, vergeben zu können. Mit den Kostensteigerungen und den Mehrkosten, resultierend aus dem Stadthallenumfeld, ergibt sich für 2022 ein Maßnahmenvolumen von 9.700.000 €. Da die Auftragsvergabe zeitlich der Auftragsdurchführung voraussichtlich in 2021 liegt, soll durch die Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen entsprechend Vorsorge geleistet werden.
Entsprechende Anpassungen werden auch für die Folgejahre 2022 und 2023 vorgenommen.
Das planmäßige Jahresergebnis von 452.300 € für das Jahr 2021 erhöht sich um 43.200 € auf 495.500 €. Finanzielle Auswirkungen:
Der Investitionszuschuss der Stadt für 2021 i.H.v. 5.856.000 € bleibt genauso wie der für 2022 i.H.v 6.500.000 € unverändert, da der Mittelmehrbedarf durch eine erhöhte Kreditaufnahme gedeckt wird.
Der Ansatz für die Schuldendienstübernahme während der Sanierung hat sich für 2021 infolge erhöhter Kreditaufnahmen um 34.600 € erhöht. Durch die Verzögerung der Wiederinbetriebnahme kommt es in 2022 zu einer zusätzlichen Haushaltsbelastung von 22.000 €, die aus später anfallenden Pachteinnahmen und dementsprechend einer höheren Schuldendienstübernahme resultiert. Die tatsächliche Mehrbelastung des städtischen Haushalts durch die oben beschriebenen Kostensteigerungen wird erst mit Wiederinbetriebnahme der Stadthalle deutlich. Der ursprünglich geplante laufende Zuschuss der Stadt von 350.000 € p.a. muss um 171.900 € auf 521.900 € p.a. steigen, damit der Eigenbetrieb seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann.
Anlagen:
Klima-Check oder X keine Auswirkungen auf das Klima (der Wirtschaftsplan hat per se keine unmittelbaren Auswirkungen)
weitere Anlagen: 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadthalle Göttingen 2021 2. Finanzbericht zum 31.05.2021
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