5.2 Kindertagesstätte aus der Sitzung vom 27.08.2020 – Anfrage CDU
Zur Entwicklung des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Verwaltungsausschuss hat am 26.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen-Nikolausberg Nr. 22 „Auf der Lieth“ gefasst. Der Beschlussvorlage (Allris-Nr. FB61/1873/21) wurde in der Sitzung des Ortsrates Nikolausberg am 18.03.2021 zugestimmt. Als Zielsetzung des Bebauungsplans ist u.a. die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO genannt. Neben dem Wohnen sollen u.a. die sozialen Zwecken dienenden Einrichtungen zulässig sein, unter die auch Einrichtungen zur Kinderbetreuung fallen.
In einem künftigen Bebauungsplan wäre eine entsprechende Einrichtung damit zulässig und könnte bei Bedarf realisiert werden. Der mittelfristige Bedarf wird derzeit geschätzt bei 1,5 Krippengruppen und 0,5 Kindergartengruppen liegen (Regelbedarf Krippe 15 Plätze, Kita 25 Plätze). Dieses müsste im Planungsverfahren nochmals konkret ermittelt werden.
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