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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag kann damit für erledigt erklärt werden.
Begründung:
Seit jeher ist die Stadtverwaltung bemüht, die Unterbringung von potentiellen Mieter*innen mit Zugangsschwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt sicherzustellen. Im Jahr 2018 wurde im Rahmen des Göttinger Bündnisses für das Instrument „Ankauf von Belegungsrechten“ geworben, mithilfe dessen chancenlose Mieter*innen mit einer Wohnung versorgt werden können. Dem Vorschlag der Verwaltung, vor Verabschiedung des Göttinger Bündnis-Bekenntnisses eine verpflichtende Anzahl der jährlich anzubietenden Belegungsrechte für jede/n Bündnispartner*in festzulegen, wurde vom Bündnis bereits eine Absage erteilt. Davon unabhängig wurde jede/r Bündnispartner*in dazu angehalten Belegungsrechte anzubieten, bei dem der/die Vermieter*in bei einem zehnjährigen Belegungsrecht 120 Euro/qm/einmalig erhält. Über das Bündnis hinaus wurde im Mitteilungsblatt (Heft 3/2018 – S. 18 & 19) von H+G Göttingen e.V. die Kampagne „Stadt Göttingen sucht Wohnungen“ beworben und auf die Möglichkeit verwiesen, Belegungsrechte der Stadt Göttingen anzubieten. Bisher haben seit 2018 (Verabschiedung des Göttinger Bekenntnisses) die SWB, die Volksheimstätte und die wG Göttingen der Stadt Göttingen insg. 75 Belegungsrechte angeboten. Akteure des Bündnisses werden regelmäßig angefragt, ob Belegungsrechte angeboten werden können. Leider hält sich die Bereitschaft in Grenzen.
Aufgrund des o.g. Antrages wurde schriftlich die Bereitwilligkeit der Bündnispartner*innen zur Vermietung an Personen mit geringen Chancen erfragt, mit dem Zusatz der Stadtverwaltung, eine entsprechende Unterstützung anzubieten („Wären Sie bereit, Wohnraum für Menschen zur Verfügung zu stellen, die auf dem Wohnungsmarkt nur geringe Chancen haben, wenn die Stadt Göttingen eine intensive Begleitung der Mieter*innen sicherstellt und für Sie als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht?“).
Die Rückmeldung der Antwortenden zeigt insgesamt, dass große Vorbehalte ggü. der Überlassung von Mietwohnungen an Personen mit geringen Chancen bestehen und diese sich auch trotz einer intensiven städtischen Begleitung nicht abfedern lassen. Grundsätzlich wollen aber vier Akteure in Einzelfällen eine Vermietung nicht ausschließen und individuell prüfen. Die Antragstellende fordert die Stadtverwaltung dazu auf, das Göttinger Bündnis für bezahlbares Wohnen mit einer Quote dazu zu verpflichten, Wohnungen für Chancenlose auf dem Wohnungsmarkt vorzuhalten. Da es sich bei dem Bündnis um eine freiwillige Kooperation handelt, können die Partner*innen von Seiten der Stadtverwaltung nicht zu einer Quote verpflichtet werden. Der Forderung der Antragstellenden kann daher nicht entsprochen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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