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Beschlussvorschlag:
Am 17.06.2016 beschloss der Rat der Stadt Göttingen das erarbeitete Museumskonzept für das Städtische Museum Göttingen mit Ausnahme des Punktes 12 „Perspektiven und nächste Schritte“. Am 15.06.2018 bekannte sich der Rat mit Bezug auf das beschlossene Museumskonzept zum Standort des Städtischen Museums am Ritterplan, bestehend aus Posthalterei, Remise, Kapelle und Hardenberger Hof.
Im Doppelhaushalt 2019/20 wurde beim Fachbereich Kultur, Städtisches Museum, das Ziel der „museumsfachlichen Beteiligung an der Erarbeitung eines Sanierungsplans auf Grundlage des vom Rat 2016 beschlossenen Museumskonzeptes“ beschlossen. Für den Fachbereich Gebäude wurde die „Konzeptionierung des Umbaus und Sanierung des Gebäudekomplexes Jüdenstraße / Ritterplan oder des Hardenberger Hofes“ als Ziel vereinbart.
Auf Basis eines Schadensgutachtens aus dem Jahr 2009 wurde eine Aktualisierung der erforderlichen Maßnahmen und Kosten für eine rein statisch-konstruktive Sanierung von Remise Teil B und Hardenberger Hof ermittelt. Für diesen Teil des Sanierungskonzepts wurden Kosten i.H.v. rd. 6,5 Mio. € ermittelt.
An dieses Gutachten schließt jetzt die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Sanierungs- und Nutzungskonzept direkt an. Im besonderen Fokus der Studie stehen dabei die Themen
Das Ziel der Ausarbeitung ist die Entwicklung von verschiedenen individuellen Lösungsszenarien für die vorgenannten Herausforderungen. Eine entsprechende Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen ist im Frühjahr/ Sommer 2020 erfolgt. Insgesamt wurden von fünf angefragten Büros drei mit der gleichen Aufgabenstellung mit einem pauschalen Honorar in Höhe von jeweils 25.000€ beauftragt:
Ein Start- und Zwischenkolloquium sowie eine Endpräsentation erfolgt unter Einbindung von Fachdienst Kultur, Leitung des Städtischen Museums und unterer Denkmalschutzbehörde. Diese Studien wurden der Verwaltung im Dezember vorgestellt. Sie bilden die Grundlage für die weitere strategische Entwicklung des Gebäudekomplexes Ritterplan und die Wiederaufnahme des Dialoges mit dem Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege, zur Akquirierung und Inanspruchnahme von Fördermitteln und für eine sich anschließende Projektierung von Baumaßnahmen.
Die Rechte an den erarbeiteten Lösungen liegen bei der Stadt Göttingen.
Innerhalb der drei Lösungsszenarien lassen sich Gemeinsamkeiten ablesen:
In einem nächsten Schritt wird die Verwaltung die Studien analysieren. Ziel ist die Entwicklung einer Vorzugsvariante, in welcher gute und sinnvolle Aspekte und Ansätze aus den Lösungen herausgearbeitet werden sollen.
Zur weiteren Vorgehensweise empfiehlt die Verwaltung • die Weiterführung der Planungen zur Konkretisierung des Projektes und des Budgets • Vorbereitung einer politischen Entscheidung über die umzusetzende Variante und zur Absteckung des Budgetrahmens • Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Beauftragung der Planer*innen in 2021 (Ziel: Entwurfsplanung) • Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege im Frühjahr 2021 • Akquirierung weiterer Fördermittel auf Grundlage der Entwurfsplanung • Zunächst Abbildung des Investitionsbedarfes im ZIVP • Sukzessive Umsetzung, wenn zusätzliche Fördermittel eingeworben sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen
Nein
X Ja
Der Kostenhorizont der Varianten liegt im Rahmen von ca. 11 – 17 Mio. € brutto.
Der voraussichtliche Kostenrahmen für die Beauftragung von weiteren Planungen beträgt jeweils 200.000 € für 2021 und 2022.
Es stehen derzeit bei der Inv.-Nr. 6161565003 noch rd. 300.000,- EUR aus den Vorjahren zur Verfügung. Für die weiteren nächsten Planungsschritte ist diese Summe derzeit auskömmlich..
Anlagen:
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